ChronikerpauschaleChroniker: HZV schlägt EBM

Die Betreuung von chronisch kranken Patienten ist oft aufwändig. Daher wird sie besonders vergütet – ein Vergleich von EBM und HZV.

Wie viele Hausarztpatienten leidet Herr P. an einigen chronischen Erkrankungen (s. Box).

EBM

Beim Ersttermin rechnet der Arzt die 03000 und 03220 EBM ab, zusätzlich die 03330 (Spirometrie) sowie die 32128 für die CRP- und 32135 für die Mikroalbumin-Bestimmung, beide in der Praxis erstellt. Beim zweiten Termin fallen die 03221 und erneut die 03330 EBM an. Die KV ergänzt automatisch die 03040, 03060, 03061, 32001 EBM sowie die 03222 (Medikamentenplan).

GOÄ

In der GOÄ werden die Nrn. 1, 8, 250, 651, 605 und 605a abgerechnet. Zusätzlich die von der Laborgemeinschaft bezogenen Laborparameter als Einzelleistung sowie die 3524 für die CRP- und die 3736 für die Mikroalbumin-Bestimmung. Beim zweiten Kontakt werden die Nr. 7 und die Kombi 605/605a angesetzt.

HZV

Im Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) der Techniker Krankenkasse wird die Grundpauschale P2 (40 Euro), die Chronikerpauschale P3 (25 Euro) sowie der VERAH®-Zuschlag Z3 (8 Euro auf jede vergütete P3) abgerechnet.

Spirometrie und Laborergebnisse sind mit der P2 vergütet, nur die Mikroalbumin-Bestimmung muss über die KV abgerechnet werden, da sie nicht Bestandteil des Ziffernkatalogs ist.

Schwerpunkt: Chronikerpauschale EBM versus HZV

Im EBM gibt es seit zwölf Jahren die Chronikerpauschale, die Hausärzte bei chronisch kranken Patienten zusätzlich abrechnen können. Wer als chronisch krank gilt, wird nach der 1-2-3-4-Regel definiert: mindestens 1 chronische Erkrankung mit 2 persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten in mindestens 3 der letzten 4 Quartale (dabei wird das aktuelle Quartal mitgezählt).

Abgerechnet wird die Chronikerpauschale 03220 (14,28 Euro) beim ersten persönlichen Arzt-Patientenkontakt, die 03221 (4,39 Euro) beim zweiten persönlichen Kontakt. Zur 03220 EBM fügt die KV automatisch noch die 03222 EBM (1,10 Euro) für den Medikationsplan hinzu.

Jeder HZV-Vertrag beinhaltet in irgendeiner Form eine gesonderte Pauschale für chronisch Kranke, so auch der TK-Vertrag. Dabei sind die Pauschalen in allen Verträgen ähnlich aufgebaut. Der TK-Vertrag vergütet die Pauschale P3 (“Besondere Betreuungspauschale für die Behandlung eines Patienten mit chronischer Erkrankung bei kontinuierlichem Betreuungsbedarf”) einmal pro Quartal mit 25 Euro.

Da die entsprechenden EBM-GOP im Ziffernkranz enthalten und als mit der Pauschale abgegolten gelistet werden, gelten demnach auch die Vorgaben für die Definition chronisch Kranker (Grundsatz 2 des Ziffernkranzes: “Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM-Ziffern gelten die Regelungen des EBM”).

Fazit

Allein aus der Chronikerpauschale errechnet sich im TK-Vertrag gegenüber dem EBM (03220, 03221, 03222) ein Honorarplus von rund 26 Prozent gegenüber der Abrechnung nach EBM in der Regelversorgung.

Quellen:

  1. www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)
  2. www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)
  3. www.kbv.de/media/sp/UV_GOAE_01.01.2020.pdf (UV-GOÄ)
  4. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.24, Stand Juli 2019)
  5. Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2020
  6. www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006
  7. www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche (letzter Aufruf 6.9.20)
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.