AbrechnungMehrere Behandlungsfälle in der GOÄ – wie abrechnen?

Die Versorgung von Chronikern sind in der Hausarztpraxis Alltag. Doch bei der Abrechnung der wiederholten Behandlung desselben Patienten müssen Hausärzte unter anderem Fristen beachten.

Herr O. wird aufgrund mehrerer akuter Beschwerden drei Mal innerhalb kurzer Zeit in der Hausarztpraxis vorstellig (s. Kasuistik).

EBM

Beim Erstkontakt Abrechnung der 03000 und der 03220, Hinzufügung der zutreffenden Pauschalen durch die KV (03040, 03060, 03061, 03222 und 32001 EBM). Beim zweiten Kontakt kann die Praxis die Wundversorgung mit der 02301 und die 03221 EBM abrechnen, der dritte Kontakt erbringt keine weiteren Abrechnungspositionen.

GOÄ

Der akute Virusinfekt bei Herrn O. induziert neben der Behandlung der chronischen Erkrankungen einen neuen Behandlungsfall mit den Nrn. 1 und 7. Beim nächsten Besuch kommen neben den Nrn. 1 und 5 die Nrn. 490 und 2001 in Frage. Da auch der dritte Besuch einen neuen Behandlungsfall auslöst, können erneut die Nrn. 1 und 5 neben einer Sonderleistung abgerechnet werden, hier die Nr.1565.

HZV

Bei der Fallkonstellation kann lediglich die Wundversorgung zum Teil als Einzelleistung abgerechnet werden. Mit Praxisstandort in Schleswig-Holstein wird die Wundversorgung (02300 bis 02302) für die Verträge mit den BKKen, der IKKclassic und der TK als Einzelleistung vergütet (8, 16 und 30 Euro). Die Ersatzkassen zahlen neben dieser Einzelleistung jeweils einen Qualitätszuschlag von fünf Euro auf die kontaktunabhängigen Pauschalen P1a und P1b. Bei der AOK ist die Vergütung durch die Pauschale abgegolten.

Schwerpunkt: Behandlungsfall in der GOÄ

Im Gegensatz zum EBM gibt es beim Behandlungsfall in der GOÄ zwei signifikante Unterschiede: Erstens die Begrenzung auf nur einen Monat und zweitens die Begrenzung auf dieselbe Erkrankung. So gibt es in der GOÄ zwei gleichlautende Beschreibungen in den Allgemeinen Bestimmungen der Kapitel B 1. und C V 1.: “Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.” Das heißt, dass der neue Behandlungsfall dann beginnt, wenn sich der Monat und das Tagesdatum jeweils um 1 erhöht haben: etwa vom 5. Mai auf den 6. Juni. Dies gilt auch bei fortgesetzter Behandlung derselben chronischen Erkrankung.

Ab wann gilt ein neuer Behandlungsfall, wenn gleichzeitig mehrere Erkrankungen unabhängig voneinander behandelt werden?

Herr O. ist in Dauerbehandlung mit Behandlung am 5. Mai und dann wieder am 6. Juni; Akutvorstellungen am 5. Mai wegen eines Virusinfekts, am 12. Mai wegen einer Schnittwunde und am 26. Mai wegen eines Ausschlags. Nach den Vorgaben der GOÄ kann die Kombination sowohl am 5. Mai, am 12. Mai und am 26. Mai abgerechnet werden, erneut außerdem wieder am 6. Juni, da dann ein neuer Behandlungsfall wegen der Hypertonie beginnt.

Quellen: www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

www.kbv.de/media/sp/UV-GOAE_01.01.2021.pdf

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, Version 4.27, Stand Juni 2020

Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2021

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche (letzter Aufruf 25.4.2021)

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.