AbrechnungDrei Neuerungen in GOÄ und EBM

Gute Nachrichten für Praxisteams: Auch in der GOÄ wurden die Corona-Regelungen verlängert. Im EBM erwarten Ärztinnen und Ärzte ab Oktober zwei neue Ziffern.

Den erhöhten Hygieneaufwand während der Pandemie können Praxen auch weiterhin nach GOÄ berechnen.

Berlin. Nur einen Tag vor dem Ende der bisherigen Frist haben die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfekostenträger eine Verlängerung der Abrechnungsempfehlung für die analoge Abrechnung der Nr. 245 beschlossen und verkündet.

Die Leistung ist jetzt bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nach Angaben der beteiligten Verbände eher nicht zu erwarten.

Bei der Nr. 245 A GOÄ handelt es sich um eine Pauschale für Aufwendungen der durch die Covid-19-Pandemie erforderlich gewordenen Hygienemaßnahmen. Sie ist bewertet mit 110 Punkten und kann weiterhin nur mit dem Einfachsatz abgerechnet werden (6,41 Euro).

Zur Erinnerung seien hier noch einmal die wesentlichen Punkte aufgezeigt, die bei der Abrechnung der Nr. 245 A berücksichtigt werden müssen:

  • Abrechnung nur bei direktem persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt und nur einmal pro Sitzung. Eine Abrechnung ist auch neben der Nr. 3 trotz der dort genannten Ausschlüsse berechtigt.
  • Andere Leistungen dürfen in derselben Sitzung nicht mit der Begründung „erhöhter Hygieneaufwand“ über den Schwellensatz gesteigert werden. Allerdings ist eine Steigerung aus anderen Gründen möglich. Über den 2,3fachen Satz hinaus dürfen andere Leistungen in derselben Sitzung aber „nur aufgrund sonstiger Erschwernisgründe wie Blutung oder Rezidiv“ gesteigert werden, gibt die BÄK an.
  • Die Nr. 245 A ist auch bei Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse Mitgliedergruppe B berechenbar, ebenso bei allen Mitgliedern der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB).

Zudem haben die Beteiligten auch die Corona-Sonderregelungen in der GOÄ für psychotherapeutische Leistungen bis Jahresende verlängert.

Quellen: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

https://www.bundesaerztekammer.de/index.php?id=8666&no_cache=1

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.