GOÄCorona-Ausnahmen erneut verlängert

Aufatmen in den Praxen: Bei Privatpatienten können die zusätzlichen Hygiene- und Gesprächsleistungen während der Pandemie weiter abgerechnet werden. Die GOÄ-Sonderregeln gelten weiter - vorerst. Und auch mit Blick auf den EBM könnten wichtige Entscheidungen ins Haus stehen.

Die GOÄ-Pauschale für zusätzliche Hygienemaßnahmen in der Corona-Pandemie wurde nochmals verlängert.

Update 18.3.: Im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) hat es am 17.3. keinen Beschluss zu den Hygienekosten gegeben (s. unten). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) habe sich “in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben”. Der EBA habe ein Angebot unterbreitet, das ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen hätte, allerdings verknüpft mit keinerlei Entschädigung für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen.


Berlin. Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe haben die Hygienepauschale A245 GOÄ aufgrund der andauernden Corona-Pandemie nochmal bis 30. Juni verlängert. Diese ist zum 1,0-fachen Satz (6,41 Euro) und bei einem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur ambulanten Behandlung erlaubt.

Ebenso bis Ende Juni dürfen Ärztinnen und Ärzte die Nr. 3 GOÄ mehrfach berechnen, wenn sie Patienten länger telefonisch beraten. Die Ziffer ist immer „je vollendet zehn Minuten“ anzusetzen. Die Abrechnung setzt allerdings voraus, dass Patienten die Praxis aufgrund der Pandemie nicht aufsuchen konnten, keine Videoberatung stattgefunden hat und die Beratung zur Versorgung „dringend erforderlich“ ist.

Nr. 3 nur dreimal pro Sitzung

Anders als noch vergangenes Jahr dürfen Ärzte die Nr. 3 GOÄ nur noch höchstens dreimal je Sitzung  ansetzen – ursprünglich war dies bis zu viermal möglich. Pro Kalendermonat ist die Anzahl weiterhin auf vier begrenzt.

Wichtig: Die Rechnung muss bei der Nr. 3 die Uhrzeit des Telefonats, dessen Dauer sowie die Begründung zur Mehrfachberechnung enthalten.

Bewertungssausschuss tagt

Und auch bei gesetzlich Versicherten könnten noch am Mittwoch (17. März ) Verlängerungen von Abrechnungs-Sonderregeln im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen werden: Der Bewertungsausschuss tagt in seiner Sitzung unter anderem zu den Ausnahmen bei Videosprechstunde und Telefonkontakten; auch das Thema Hygienekosten steht auf der Agenda. (s. Update oben)

Seit Langem fordert die Ärzteseite einen kostendeckenden Ausgleich für den gestiegenen Hygieneaufwand in den Praxen; eine Verständigung mit den Krankenkassen kam bislang nicht zustande. Auch am Mittwoch galt zunächst als unklar, zu welchen der Themen sofort eine Einigung publik werden wird.

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