KrankenhauspflegeentlastungsgesetzGesetz verschiebt Digital-Fristen auf 2024

Digitale Gesundheitsanwendungen sollen erst ab 2024 und nicht bereits ab 2023 digital verordnet werden.

Das im Dezember verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat einige der im Artikel “Das bringt 2023 für die Praxis” (“Der Hausarzt” 20/22) genannten digitalen Projekte auf 2024 verschoben. So sollen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) beispielsweise erst ab 2024 und nicht bereits ab 2023 digital verordnet werden.

Die Verabschiedung des Gesetzes lag nach Druckschluss; die betroffenen Fristen wurden jedoch im oben verlinkten Online-Artikel aktualisiert.

red

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