Die Hausärztin stellt Asthma mit intermittierender Symptomatik fest.
EBM
Beim Erstkontakt rechnet sie die Versichertenpauschale (03000 EBM) und eine Spirografie (03330 EBM) ab, die Blutentnahme ist in der Versichertenpauschale enthalten. Eine Woche später erneute Spirografie (03330 EBM) und einige Tage später, nachdem die Befunde vorliegen, ein ausführliches Gespräch über 25 Minuten (dreimal 03230 EBM). Bei einem späteren Termin kommt die 30111 EBM (einmal im Krankheitsfall) zum Ansatz.
GOÄ
Die Erstuntersuchung wird mit den Nrn. 1 und 7 GOÄ abgerechnet, für die Spirografie die Nrn. 605 und 605a GOÄ; zusätzlich die Nr. 250 GOÄ sowie die anfallenden Laborziffern. Beim zweiten Kontakt erneut die Nr. 7 sowie die Nrn. 605 und 605a, diesmal zusätzlich auch die Nr. 609 GOÄ für die Bronchospasmolyse. Das Gespräch nach einigen Tagen wird mit der Nr. 3 GOÄ und erhöhtem Faktor (25 Minuten!) abgerechnet. Für die Allergietestung fallen die Nrn. 385 und 386 GOÄ an.
HZV
In Berlin-Brandenburg enthalten die Quartalspauschalen aller Hausarztverträge (AOK+IKK, BKK, EK, TK und IKKclassic) bereits die Spirografie (03330 EBM), sodass diese nicht gesondert zu berechnen ist. Der allergologisch- diagnostische Komplex nach 30111 EBM muss ebenso wie auch der entsprechende Komplex für Kontaktallergien (30110 EBM) über die KV auf einem gesonderten Schein abgerechnet werden.