HIVNeues EBM-Kapitel für PrEP

Von September an gibt es für die Leistungen rund um die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ein eigenes Kapitel im EBM. Die Abrechnung erfordert teilweise aber eine Genehmigung.

Die PrEP können Ärzte ab Septemberg 2019 "auf Kasse" abrechnen.

Berlin. Zum 1. September wird ein neues Kapitel 1.7.8 „HIV-Präexpositionsprophylaxe“  (s. Tab. 1) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, hat der Bewertungsausschuss von Ärzten und Kassen Mitte August beschlossen. Grund dafür ist, dass gesetzlich Versicherte, die ein hohes Risiko haben, sich mit HIV anzustecken, nun Anspruch auf eine PrEP erhalten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab September die Kosten für Medikamente wie Begleituntersuchungen. Für beides hat der Bewertungsausschuss nun die entsprechenden EBM-Ziffern geschaffen. Die neuen Nummern 01920 bis 01922 können allerdings nur Ärzte abrechnen, die eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Behandlung von Patienten mit HIV/Aids besitzen. Während diese drei Ziffern im Wesentlichen für die Beratung der Patienten rund um die PrEP abgerechnet werden, gelten die 01930 bis 01936 vor allem für die nötigen Begleituntersuchungen.

01920 EBM

Die 01920 EBM (12,44 Euro) umfasst die “Beratung vor Beginn der PrEP”. Die Mindestdauer beträgt zehn Minuten, sie kann aber „je vollendete zehn Minuten“ angesetzt werden, jedoch höchstens dreimal im Krankheitsfall. Vorgeschrieben sind

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt (pAPK)
  • Prüfung der Indikation/Kontraindikationen
  • Beratung zu Ziel und Ablauf der PrEP, Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI), die Notwendigkeit der Kombination mit anderen Präventionsmaßnahmen (z.B. Kondom gegen andere STI), das Risiko einer Resistenzentwicklung bei unbekannter HIV-Infektion unter PrEP, Neben- und Wechselwirkungen, HIV-Symptome sowie weiteren Beratungsangeboten.

Fakultativ beinhaltet die Leistung auch symptombezogene Untersuchungen.

01921 EBM

Für die “Einleitung der PrEP” gibt es die 01921 EBM (12,44 Euro), die Ärzte einmal im Krankheitsfall berechnen dürfen. Sie setzt einen pAPK voraus und die Kontrolle des HIV- und Hepatitis-B-Status. Zudem umfasst sie die Indikationsstellung zur PrEP, die Prüfung von Kontraindikationen und die Verschreibung der Arzneimittel.

01922 EBM

Die 01922 EBM (6,16 Euro) fällt bei “Kontrollterminen während der PrEP-Behandlung” an. Die MIndestdauer beträgt fünf MInuten, sie kann aber je vollendet fünf Minuten angesetzt werden. Auch sie sieht einen pAPK und die Prüfung von Indikation und Kontraindikationen vor. Darüber hinaus zählt die Kontrolle des HIV-Status sowie von Neben- und Wechselwirkungen der Therapie dazu. Fakultativ können symptombezogene Untersuchungen und Beratungen, etwa zur Risikoreduktion, Adhärenz oder weiteren Präventionsmaßnahmen, erbracht werden.

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