Corona-TestsKostenpauschale für Antigentests erhöht

Zum 18. Dezember 2021 wurde die Corona-Testverordnung angepasst. Sie sieht eine Anhebung der Kostenpauschale für Antigentests vor - rückwirkend und bis Ende Januar 2022.

Berlin.  Die Kostenpauschale für Antigentests wurde von 3,50 Euro auf 4,50 Euro angehoben – rückwirkend zum 1. Dezember und befristet bis zum 31. Januar 2022. Grund war eine  am 18. Dezember 2021 in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums. Die Abrechnung durch die Praxen erfolgt weiterhin über die zuständige KV.

Quellen:

www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/__13.html

www.kbv.de/html/1150_56062.php

 

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