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Abrechnungsbetrug bei LeichenschauErmittlungen gegen rund 100 Ärzte

In Karlsruhe stehen zahlreiche Ärzte im Visier der Justizbehörde. Nach ersten Erkenntnissen sollen einige tausend Abrechnungen überhöht ausgefallen sein.

Vorwurf des Abrechnungsbetrugs: Ärzte sollen sich an der Leichenschau bereichert haben.

Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt gegen rund 100 Ärzte aus der Karlsruher Region, die zu viel Geld für Leichenschauen genommen haben sollen. Darunter seien sowohl Beschuldigte, die nur wenige überhöhte Rechnungen gestellt hätten, als auch Ärzte, die in mehr als hundert Fällen zu viel verlangt hätten. Nach Angaben eines Sprechers der Anklagebehörde nahmen die Ermittlungen im Jahr 2016 ihren Anfang, als eine Privatperson Anzeige erstattete. Schnell sei aber klar gewesen: „Das passiert auch bei anderen Ärzten.“ Zuerst hatte der SWR berichtet.

Die Rechnungen, um die es geht, liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Worten vor. Die Beschuldigten hätten nun Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Derartige Verstöße verjähren binnen fünf Jahren, sagte der Sprecher.

Eine Leichenschau ist keine Kassenleistung, sondern muss privat bezahlt werden. Maximal können Ärzte dafür 51 Euro verlangen: Etwa wenn sie nachts oder am Wochenende gerufen werden. Ansonsten liegt der Satz mit knapp über 33 Euro noch niedriger.

Die Landesärztekammer sprach diesbezüglich von einer Vergütung, mit der die Ärzteschaft ausgesprochen unzufrieden sein. Es sei zu hoffen, dass der Gesetzgeber endlich eine Anpassung der seit 1996 unverändert gebliebenen Gebührenordnung vornehme. Nichtsdestoweniger handele es sich bei der aktuellen Fassung natürlich um geltendes Recht, das zu beachten sei.

Die Landesärztekammer sprach diesbezüglich von einer Vergütung, mit der die Ärzteschaft ausgesprochen unzufrieden sei. Es sei zu hoffen, dass der Gesetzgeber endlich eine Anpassung der seit 1996 unverändert gebliebenen Gebührenordnung vornehme. Nichtsdestoweniger handele es sich bei der aktuellen Fassung natürlich um geltendes Recht, das zu beachten sei.

Quelle: dpa/lsw

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