SeniorenDemenzverdacht bietet in GOÄ viele Optionen, im EBM nur zwei

Mit steigendem Alter klagen mehr Patienten über Gedächtnisverlust. Während bei der Abrechnung die richtige Ziffer im EBM vom Alter abhängt, wartet die GOÄ mit mehreren Möglichkeiten auf.

In der Hausarztpraxis ist das keine Seltenheit: Ein älterer Patient klagt über zunehmenden Gedächtnisverlust. Meist betrifft dies eher das Kurzzeitgedächtnis und ist damit eher nicht mit einer dementiellen Entwicklung zu erklären.

Eine Abklärung sollte aber trotzdem stattfinden. Bei Patienten ab 70 Jahren kann man bei solchen Symptomen als diagnostische Maßnahme das hausärztlich-geriatrische Basisassessement nach 03360 EBM durchführen und abrechnen. Das ist aber nur zweimal im Krankheitsfall möglich.

Wird eine dritte Testung innerhalb von vier Quartalen erforderlich oder ist der Patient noch nicht 70 Jahre alt, steht als Alternative die Leistung nach 03242 EBM (Testverfahren bei Demenzverdacht, 2,53 Euro) zur Verfügung.

In der GOÄ gibt es keine derartigen Einschränkungen, dafür aber je nach Art des Tests unterschiedliche Abrechnungspositionen. Die Testungen können in beiden Gebührenordnungen an eine qualifizierte MFA delegiert werden. Die Auswertung hingegen ist eine ärztliche Leistung.

WICHTIG: Die 03242 EBM darf jeder Arzt aus dem hausärztlichen Bereich abrechnen. Eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist nur die Diagnose “Demenzverdacht”. Es gibt keine Altersvorgabe.

In der GOÄ gelten die genannten Testungen als technische Leistungen und dürfen deshalb nur mit dem reduzierten Gebührenrahmen (1,8- bis 2,5-fach) berechnet werden. Der sogenannte Uhrentest (MMST) wird mit der GOÄ-Nr. 857 abgerechnet.

Erfolgen mehrere Tests in derselben Sitzung, können die einzelnen GOÄ-Nrn. nicht mehrfach abgerechnet werden. Der Mehraufwand ist aber durch eine Faktorsteigerung (bis 2,5) darstellbar.

Eine parallele Berechnung der Leistungen nach den Nrn. 855 bis 857 GOÄ ist allerdings in gleicher Sitzung möglich. Da diese GOÄ-Leistungen zum Abschnitt C bis O gehören, können sie auch nur einmal im Behandlungsfall mit den GOÄ-Nrn. 1 und 5 kombiniert werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.