Telematik-AnschlussVor Strafen schützt nur Bestellung bis 31. März

Um Honorarabzüge zu vermeiden, sollten Ärzte die bestehende Frist ernstnehmen und bis 31. März die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) nötige Technik bestellen. Daran hat Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zu Jahresbeginn erinnert. Er gehe davon aus, dass die Industrie in der Lage sein werde, bis Ende des zweiten Quartals die Technik auszuliefern, wenn ein Arzt im ersten Quartal bestellt.

Für die TI-Anbindung von Praxen läuft aktuell der Endspurt: Ab 1. Juli soll jede Praxis das Versichertenstammdatenmanagement übernehmen. Das sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung vor. Aber: Ärzte müssen die dafür nötigen Verträge bis 31. März 2019 unterzeichnet haben und dies gegenüber ihrer regionalen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen.

Nach langen Liefer-schwierigkeiten stehen inzwischen alle vier Konnektormodelle zur Verfügung. Als letzte hatte im Dezember die Firma Secunet ihren Konnektor auf den Markt gebracht.

Was es bei der Anbindung zu beachten gilt, haben Hausärzte in einer Checkliste für “Der Hausarzt” zusammengefasst: https://hausarzt.link/r1zKY

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