Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Digitale PatientenakteVerbraucherschützer fordern maximale Sicherheit

Ein großes Thema der Gesundheitspolitik 2019 wird wohl die digitale Patientenakte bleiben. Zum Start ins neue Jahr mahnen Ärzte und Verbraucherschützer maximale Sicherheitsregeln an.

In aller Munde: der Weg zur digitalen Patientenakte.

Berlin. Millionen Patienten sollen immer mehr digitale Möglichkeiten für Kontakte zum Arzt erhalten – doch besonders sensible Gesundheitsinformationen erfordern auch besondere Vorkehrungen. Die Verbraucherzentralen pochen daher auf hohen Datenschutz und absolute Freiwilligkeit bei neuen Angeboten und warnen vor einer digitalen Zwei-Klassen-Medizin. Die Kassenärzte verlangen eine Sicherung gegen Manipulationen bei elektronischen Patientenakten, die bis spätestens 2021 eingeführt werden sollen.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf künftige digitale Angebote: “Es darf nicht so sein, dass ich gezwungen oder bestraft werde, wenn ich mich daran nicht beteilige.” Dies könne wegen fehlender technischer und finanzieller Mittel sein oder weil jemand sage, er misstraue solchen Angeboten und entscheide sich bewusst dagegen. “Dann darf es keine Zwei-Klassen-Medizin auch beim Thema E-Health geben.” Es dürfe nicht zwingend sein, ein Smartphone zu besitzen, womöglich das neueste. Auch andere Computerzugänge sollten gehen.

Zentral sei der Schutz der Privatsphäre, machte der vzbv-Chef klar. Da dürfe sich die Politik nicht “wegdrücken” und Verantwortung an falsche Stellen verlagern. Es sei gut, wenn Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für einheitliche, verbraucherfreundliche Standards und Fortschritt bei einer stärkeren Digitalisierung sorge.

Hausärzteverband: Versorgung muss verbessert werden

Der Deutsche Hausärzteverband hatte in der Diskussion um die digitale Patientenakte immer wieder daran erinnert, dass diese dazu beitragen muss, die Versorgung zu verbessern. “Hierzu muss auch die Kommunikation der Ärzte untereinander erleichtert werden“, erinnerte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt jüngst. Die Akte müsse in den Händen der Patienten und ihrer Ärzte verbleiben und dürfe nicht Instrument der Kassen werden.

Bis 2021 sollen laut jüngstem Plan der Regierung E-Akten eingeführt werden, die Versicherte freiwillig nutzen können, auch am Smartphone. Einige Kassen haben schon erste Angebote gestartet. Auf eine grobe Struktur aller künftigen Akten haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Vorgesehen sind drei Bereiche: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.

Praxisnutzen im Blick behalten

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: “Es muss gewährleistet werden, dass medizinische Daten stimmen und Befunde nicht verfälscht werden – also dass ein Röntgenbild auch nach dem dritten Mal Hin- und Herschicken noch so aussieht wie vorher.” Zwingend sei eine sichere Übertragung. Zudem werde jeder Patient für sich entscheiden müssen, welche Daten er elektronisch verfügbar haben wolle und welche nicht.

“Was Patienten mit ihrer Akte machen, kann dann nicht mehr in der Verantwortung des Arztes sein”, sagte der KBV-Chef. “Das ist die Hoheit des Patienten. Ob er es in den Tresor legt, bei Facebook postet, oder beim Kegelabend mit seinen Freunden teilt, muss jeder selbst entscheiden.” Mit Blick auf die technische Sicherheit sollte es Lösungen geben, dass die Akte vielleicht auf einem Daten-Stick liege, so dass sie nicht unfreiwillig ausgelesen werden könne. Wenn Patienten sie auf dem Smartphone haben wollten, müsse man sagen: “Das ist mit einer Restunsicherheit verbunden.” Wichtig sei, dies offen und ehrlich zu kommunizieren, so dass davon niemand überrascht sei.

Um einen Mehrwert zu erreichen, müssten digitale Akten für Ärzte gut durchsuchbar sein, erläuterte Gassen. Man sollte sagen können: “Ich will die Laborbefunde der letzten sechs Monate, und dann müssen die identifizierbar herauspoppen.” Und Voraussetzung für digitale Anwendungen sei, dass überall leistungsfähige Internetverbindungen verfügbar sind. “Das sind sie aber leider im Moment noch nicht.”

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.