Die Pauschale für den Konnektor zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) wird in diesem Jahr nicht mehr gesenkt. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen im August geeinigt. Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 reduziert sich dies auf 1.014 Euro. Der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals wird zudem ab 1. Oktober 2019 angehoben. Die Kassen zahlen zukünftig 535 Euro für ein Gerät, 100 Euro mehr als bisher.
Der GKV-Spitzenverband hatte zuvor eine Senkung der Pauschale rückwirkend zum 1. Juli verlangt und eine Entscheidung durchs Schiedsamt anvisiert (“Der Hausarzt” 14/19). Diese konnte in letzter Sekunde verhindert werden. Laut KBV verschafft das Praxen die “Sicherheit”, dass sie die vollen Kosten für bestellte Komponenten erstattet bekommen. Sie gehe davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen angeschlossen sind.