BundesratStrafe für TI-Verweigerer erhält Prädikat “nicht zielführend”

Die im Entwurf für das E-Health-Gesetz II vorgesehene Honorarkürzung von 2,5 Prozent für Ärzte, die ihre Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden haben, ist “nicht zielführend”. Zu diesem Schluss kommt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats und empfiehlt der Länderkammer daher eine entsprechende Positionierung. Der Gesetzentwurf, der neben weiteren gesundheitspolitischen Themen auf der Agenda für die Bundesratssitzung am 20. September stand, sieht ein entsprechendes Anheben des bisherigen Honorarabzugs von einem Prozent ab 1. März 2020 vor (“Der Hausarzt” 14/19).

“Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen (…) an die TI liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte”, stellte der Gesundheitsausschuss im Vorfeld klar. Es sei ein positives Signal in Richtung der Ärzte und insbesondere niederlassungswilliger junger Ärzte, “zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken”. Auch erinnerte das Gremium daran, dass Ärzte für unverschuldete Fristverstöße nicht sanktioniert werden dürften.

Wichtig: Ärzte tragen laut Beschluss weiter die Beweislast und sollten sich von ihren EDV-Häusern daher stets schriftlich bestätigen lassen, wann sie die Komponenten zum TI-Anschluss bestellt haben und wenn es zu Lieferproblemen kommt.

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