Gesundheits-AppsStartschuss für Apps auf Rezept

Ende September stehen wahrscheinlich die ersten Gesundheits-Apps zur Verfügung, die Ärzte verschreiben können. Das schätzte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ende August. Sie hat daher erste Details zur Verordnung bekannt gegeben. Demnach verschreiben Ärzte eine App, ob fürs Smartphone oder webbasiert, auf dem Muster 16. Darauf geben sie die Verzeichnis-ID der App an sowie die Verordnungsdauer in Tagen.

Verordnungsfähig sind nur Apps, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in sein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen hat. Diese Liste vergibt für jede App eine eindeutige ID (wahrscheinlich im PZN Format), eine empfohlene Mindest- und vermutlich auch eine Höchstdauer für die Verordnung. Zudem sollen für Ärzte weitere Informationen zur App dargestellt werden.

Die Verzeichnisdaten zu den Apps sollen Ärzte im Praxisverwaltungssystem (PVS) abrufen können. Jedoch muss das BfArM hierzu noch eine Schnittstelle aufbauen. Bis diese steht, sollen die Daten vorübergehend in die Arzneidatenbanken einfließen. Zudem sollen sie auf der Webseite des BfArM veröffentlicht werden. Bis die Daten ins PVS integriert wurden, müssen Ärzte daher wohl auf eine händische Verordnung zurückgreifen, so die KBV.

Alternativ können sie Patienten auch an ihre Krankenkasse verweisen. Denn eine App kann entweder von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden oder Versicherte beantragen dies bei ihrer Kasse. Dazu müssen sie lediglich die Indikation belegen, etwa anhand ihrer Behandlungsdaten. Eine ärztliche Bescheinigung sei hierfür nicht vorgesehen, sagt die KBV.

Sind zur Nutzung einer App ergänzend ärztliche Leistungen nötig, sollen diese auch honoriert werden. Während die Regelungen im EBM und Bundesmantelvertrag noch in Abstimmung sind, gibt es in der GOÄ bereits eine. Ärzte können also zunächst nach GOÄ abrechnen und der Patient dies als Kostenerstattung einreichen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.