ÜberblickNeues Jahr, neue Fristen!

E-Patientenakte, E-Krankschreibung, E-Rezept: 2021 ist in vielerlei Hinsicht ein Jahr der Digitalisierung. Doch auch darüber hinaus bringt es für den Praxisalltag bedeutende Änderungen. "Der Hausarzt" gibt einen Überblick, worauf es zu achten gilt.

Orientierungswert: Plus von nur 1,25 Prozent

Der Orientierungswert als Basis für die Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt für 2021 um lediglich 1,25 Prozent auf 11,1244 Cent (2020: 10,9871 Cent).

Das hat in diesem Jahr der Erweiterte Bewertungsausschuss entschieden – gegen die Stimmen der Ärzte.

Das bedeutet knapp 500 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Mit Blick auf die Veränderungsraten bei Morbidität und Demografie wurde eine zusätzliche Vergütung von 70 Millionen Euro angenommen.

E-Akte kommt in die Praxis

Ab 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Damit diese auch befüllt wird, haben Patienten künftig einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin beziehungsweise ihr Arzt medizinische Daten in die ePA einträgt, wenn die Patienten dies wünschen. Vergütet wird diese Erstbefüllung mit einmalig 10 Euro.

Wichtig: Ärzte müssen bis 30. Juni 2021 startbereit sein – anderenfalls drohen ihnen Sanktionen in Form von einem Prozent Honorarabzug.

Sie sollten sich deshalb ab Jahresbeginn bei ihrem Konnektor-Hersteller um ein Update bemühen, um die Akte spätestens ab Juli befüllen zu können. Ab 2022 sind weitere Funktionen der E-Akte geplant.

E-Krankschreibung startet

Auch mit Blick auf eine andere Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) drohen Praxen Sanktionen: Denn künftig sind sie dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) direkt digital an die Krankenkasse zu senden; der Patient ist hier nicht mehr in der Pflicht.

Er erhält zunächst weiter eine Papierausführung für den Arbeitgeber sowie die eigenen Unterlagen (www.hausarzt.link/wvneQ).

Das Prozedere wird voraussichtlich 2022 weiter digitalisiert. Der ursprüngliche Start für die E-AU am 1. Januar 2021 war zuletzt gekippt worden: Weil es an der Technik haperte, waren bei Redaktionsschluss 1. Juli oder 1. Oktober 2021 im Gespräch. Um eine E-AU verschicken zu können, brauchen Praxen ab 2021 auf jeden Fall einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur damit lässt sich die nötige elektronische Signatur erstellen.

[Update in der Online-Fassung des Artikels: Die E-AU startet erst am 1. Oktober 2021.]

E-Rezept künftig per App

Für das elektronische Rezept soll es ab Mitte 2021 eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf einem Smartphone anzeigen lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke einlösen.

Video-Anschub läuft aus

Die Anschubfinanzierung für die Videosprechstunde im EBM (01451 EBM, 9,95 Euro) läuft zum 30. September 2021 aus. Gerade bei der Videosprechstunde könnte es aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie jedoch noch zu zahlreichen zeitlich befristeten Sonderregeln kommen (s. Kasten).

Arztbriefe: Abrechnung wird gedeckelt

Die zum 1. Juli 2020 eingeführten und zunächst ausgesetzten Höchstwerte für Versandpauschalen bei elektronischen Arztbriefen kommen zum 1. Oktober 2021.

Zur Erinnerung: Weil die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe anfangs noch nicht flächendeckend zur Verfügung stand, hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassen hierauf geeinigt. Für beide Pauschalen 86900 EBM (Versand, 28 Cent) und 86901 EBM (Empfang, 27 Cent) gilt ab dem dritten Quartal ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Die sogenannte Fax-Pauschale (40111 EBM) sinkt dann von zehn auf fünf Cent pro Telefax.

Masern-Impfpflicht: Übergangsfrist endet

Praxispersonal, das nach dem 1. März 2020 eingestellt wurde, musste laut der seitdem geltenden Masern- Impfpflicht den entsprechenden Impf-Nachweis direkt erbringen.

Für Mitarbeitende, die bereits länger beschäftigt sind, galt eine Frist, innerhalb der der Impfausweis vorgelegt oder die Impfung stattfinden musste. Diese endet am 31. Juli 2021! Das gilt ebenso für Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits in einer Einrichtung wie Kita oder Schule betreut wurden.

Heilmittelverordnung: Künftig 1 statt 3 Muster

Ab Januar 2021 werden die bisherigen Muster 13, 14 und 18 durch eine neue Heilmittelverordnung abgelöst. Es wird damit nur noch ein Formular geben, ein neues Muster 13. Grund für die Änderung ist die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie (S. 18 und “Der Hausarzt” 1/21).

Arznei- und Heilmittelbudgets steigen

Das Arzneimittelbudget steigt 2021 um 4,6 Prozent, für Heilmittel ergibt sich ein Plus von 3,2 Prozent. Während die Steigerung bei den Medikamenten vor allem Krebspatienten zu Gute kommen wird, geht sie bei Heilmitteln vor allem auf die erweiterten Indikationen für podologische Behandlungen und manuelle Lymphdrainage beim Lipödem zurück.

Tarifverträge neu verhandelt

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhalten laut jüngstem Tarifabschluss zum 1. April 2021 ein erstes Plus von 1,4 Prozent (insgesamt bis zu 4,5 Prozent bis 2022).

Arbeitnehmer, die in der Pflege tätig sind, sollen demnach bis zu 8,7 Prozent mehr Gehalt bekommen, Arbeitnehmer aus der Intensivpflege sogar 10 Prozent. Ab März 2021 sollen Pflegekräfte konkret eine Zulage von 70 Euro erhalten, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht werden soll. Bei Redaktionsschluss noch nicht final verhandelt war der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA). Die aktuelle Version läuft zum Jahresende 2020 aus.

Kindergeld und Freibetrag steigen

Das monatliche Kindergeld steigt 2021 um 15 Euro: Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte 250 Euro.

Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag insgesamt auf 8.388 Euro. Auch der steuerliche Grundfreibetrag, also die Summe, bis zu der das Einkommen steuerfrei ist, wird angehoben: um 48 Euro auf 9.744 Euro.

Was sonst noch wissenswert ist

Der 2015 eingeführte Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro brutto (aktuell: 9,35 Euro). Zum 1. Juli 2021 folgt eine zweite Erhöhung auf 9,60 Euro brutto. Das Ziel sind 10,45 Euro brutto zum 1. Juli 2022.

Die Grundrente kommt für rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten. Um die Grundrente zu erhalten, müssen keine Anträge ausgefüllt werden, da dieser Prozess automatisch laufen soll.

Die Pendlerpauschale steigt zeitlich befristet ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent (2021 bis 2023, 2024 bis 2026: 38 Cent).

Der Preis für das Ausstellen eines neuen Ausweises soll von 28,80 Euro auf 37 Euro steigen.

Auch der Rundfunkbeitrag wird erhöht: Geplant ist ein Plus von 86 Cent pro Haushalt – das bedeutet künftig eine Gebühr von 18,36 Euro pro Monat.

Aus für Einweg-Plastik: Ab 3. Juli dürfen EU-weit unter anderem Plastikbesteck, Plastikgeschirr, Strohhalme, Styroporbehälter für warmes Essen zum Mitnehmen oder auch Wattestäbchen aus Plastik nicht mehr hergestellt werden.

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