TelemedizinHausärzte mit im Boot: Telemonitoring bei herzschwachen Patienten

Zum 1. April ist ein neues, telemedizinisches Angebot gestartet, das sich an Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz richtet. Hausärzte und Kardiologen sollen dabei eng zusammenarbeiten. Dafür gibt es zwei neue EBM-Ziffern.

Patienten mit Herzinsuffizienz können im Projekt Telemonitoring überwacht werden.

Berlin. Für das neue Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, das zum 1. April gestartet ist, arbeiten primär behandelnde Ärztinnen und Ärzte (PBA) mit Kardiologinnen und Kardiologen eines telemedizinischen Zentrums (TMZ) eng zusammen.

Hausärztinnen und Hausärzte als PBA benötigen keine besondere Genehmigung, um mit ihren infrage kommenden Patienten an dem Monitoring teilzunehmen, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Für wen kommt es infrage?

Zunächst wählen Hausärzte unter ihrem Klientel Patienten aus, die laut KBV folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • sie leiden an einer Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-III-Stadium mit einer Ejektionsfraktion < 40 Prozent,
  • sie tragen ein implantiertes kardiales Aggregat (ICD, CRT-P, CRT-D) oder wurden im zurückliegenden Jahr wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt,
  • ihre Herzinsuffizienz wird leitliniengerecht behandelt und
  • es liegen keine Faktoren vor, die eine Datenübertragung oder ihr Selbstmanagement behindern würden.

Zwei EBM-Leistungen für Hausarztpraxen

Wenn Patienten für das Monitoring infrage kommen, klärt und berät die Hausärztin oder der Hausarzt zum Versorgungsangebot auf. Dafür stehen neue Abrechnungsziffern im EBM zur Verfügung, die extrabudgetär vergütet werden:

  • EBM Nr. 03325 Indikationsstellung inklusive Beratung im persönlichen Arzt-Patientenkontakt. Die Vergütung beträgt 65 Punkte, 7,32 Euro (je vollendete fünf Minuten, maximal dreimal im Krankheitsfall). Die Leistung geht mit fünf Minuten ins Quartalsprofil ein.
  • EBM Nr. 03326 Zusatzpauschale für die Betreuung des Patienten. Obligater Inhalt der Leistung ist die Kommunikation mit dem verantwortlichen Telemedizinischen Zentrum (TMZ). Die Vergütung beträgt 128 Punkte oder 14,42 Euro, einmal im Behandlungsfall. Die Leistung geht mit acht Minuten in das Quartalsprofil ein.

Hat der Patient seine Zustimmung zur Teilnahme am Monitoring schriftlich gegeben, sucht der Hausarzt ein TMZ aus, an dem Kardiologen mit KV-Genehmigung teilnehmen. Die KBV will die TMZ, die infrage kommen und über eine Genehmigung verfügen, künftig auf ihrer Webseite veröffentlichen.

Über Therapie entscheidet Hausarzt

Die Hausärztin oder der Hausarzt klärt im nächsten Schritt die Zusammenarbeit mit dem TMZ. Das TMZ wiederum ist für die technische Ausstattung der Patienten, das Datenmanagement, die Erhebung der Daten per Telemonitoring und deren Auswertung zuständig. Die Therapieentscheidungen trifft weiterhin die Hausarztpraxis, erklärt die KBV.

Die Hausarztpraxis übermittelt für das Monitoring folgende Daten an das TMZ:

  • Stammdaten der Patientin/des Patienten (ggf. mit Informationen zur direkten Kontaktaufnahme),
  •  notwendige anamnestische Daten (z. B. frühere Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten),
  • Diagnosen (einschließlich relevanter Begleiterkrankungen und ggf. Informationen zu Voroperationen),
  • aktuelle Medikation,
  • Vorliegen der Indikationsvoraussetzungen,
  • stationäre Aufnahmen wegen kardialer Dekompensation,
  • relevante Ergebnisse der Funktionskontrollen bei den Implantaten.

Nachdem das Monitoring angelaufen ist, soll sich das TMZ regelmäßig beim PBA melden, so die KBV weiter. Das könne auch zeitnah geschehen, wenn akut auf eine eventuelle Warnmeldung reagiert werden müsse. Dabei könne der PBA mit dem TMZ auch patientenindividuell vereinbaren, dass die Werte auch am Wochenende oder Feiertagen überwacht werden.

Voraussetzungen regelmäßig checken

Nach drei und zwölf Monaten sowie im weiteren Verlauf jährlich überprüfen PBA und Patient, ob die Voraussetzungen für das Telemonitoring weiterhin gegeben sind. Das TMZ ist dabei verpflichtet, regelmäßig einen Quartalsbericht an den PBA zu liefern.

In dem Quartalsbericht stellt das TMZ folgende Informationen zur Verfügung:

  • Darstellung relevanter im Berichtszeitraum erhobener Parameter (ggf. im Verlauf),
  • erfolgte Warnmeldungen, die eine medizinische Handlung erforderlich erscheinen ließen,
  • Anteil der Tage mit vollständiger Datenübertragung,
  • besondere Ereignisse,
  • erfolgte Rückmeldungen an den PBA zur möglichen Optimierung der Therapie.

Weitere Informationen der KBV zum Monitoring unter https://hausarzt.link/ykCsL

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