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BundeskabinettGrünes Licht für E-Health-Gesetz II

Die Regierung will bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen Tempo machen. Mit seinem neusten Gesetz erhöht Gesundheitsminister Spahn auch den Druck auf Ärzte.

Digitalisierung abstrahiert - in den Praxen soll sie künftig ganz konkret ankommen.

Berlin. Gesundheits-Apps auf Rezept, leichtere Informationen zu Ärzten mit Videosprechstunden, weniger Papier in den Praxen: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (10. Juli) dafür den entsprechenden Gesetzentwurf für ein sogenanntes E-Health-Gesetz II auf den Weg gebracht. Neue digitale Angebote sollen für Patienten demnach voraussichtlich ab kommendem Jahr breit zu nutzen sein. Konkrete Festlegungen zu elektronischen Patientenakten, die bis 2021 als freiwilliges Angebot kommen sollen, wurden kurz vor der Verabschiedung durchs Kabinett jedoch ausgeklammert. Sie sollen nun demnächst separat geregelt werden.

In Kraft treten soll das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) im Januar 2020, zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht.

Aus für “Zettelwirtschaft”

Vor dem Kabinett erneuerte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine Forderung, dass Ärzte bei der Digitalisierung mitziehen müssen. Er sagte, die Chancen der Digitalisierung sollten genutzt werden, damit Patienten Verbesserungen im Alltag spürten – und die Arbeit für Ärzte einfacher werde. “Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen.” Aber: Er werde keinen Arzt mehr nehmen, der nur noch mit Karteikarten arbeite. So bekommen Ärzte laut Spahn weniger Geld, wenn sie Arztbriefe künftig per Fax verschicken. Damit werde die „Zettelwirtschaft und unnötige Zeitverzögerungen“ beendet.

Mit dem Gesetz werde auch der Verlass, dass Ärzte „Teil des sicheren Datennetzes“ seien, gewährleistet. Alle Ärzte würden an die TI angebunden, wie schrittweise verpflichtend auch Apotheker und Krankenhäuser. Für Ärzte, die ihre Praxis noch nicht angebunden haben, steigt die Honorarkürzung per DVG von bislang 1 Prozent ab März 2020 auf 2,5 Prozent. Eine Kann-Regelung gebe es für Physiotherapeuten, Hebammen oder auch Pflegeeinrichtungen, so Spahn. Das sicherere Datennetz sei die Voraussetzung für die Einführung und den Start der ePA zum 1. Januar 2021. Es gelte damit weiterhin die Regelung, dass die Kassen zu diesem Zeitpunkt ihren Versicherten die E-Patientenakte anbieten müssen – auch auf dem Smartphone, wenn es die Patienten wünschen.

Datenschutz-Gesetz kommt

Da es um „sehr sensible Daten“ gehe, werde „in Kürze“ ein eigenes Datenschutzgesetz – gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium – vorgelegt. Dazu gehöre Impfpass, Mutterschutzpass und Medikationsplan. Spahn gehe von Herbst aus. Vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzverordnung habe man sich zur Erstellung eines eigenen Gesetzes entschlossen: „besser verständlich, besser lesbar und in sich logische Überarbeitung“.

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