GesetzPraxen sollen monatliche TI-Pauschalen erhalten

Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz kommen auch auf Praxen Neuerungen zu. So sollen Ärztinnen und Ärzte künftig Produkte unterschiedlicher PVS-Hersteller problemlos verwenden können. Für Ausstattung und Betrieb der TI soll es monatliche Pauschalen geben.

Die KBV soll künftig mit IT-Herstellern Rahmenvereinbarungen abschließen.

Berlin. Bisher gab es viele Praxen, die zum Beispiel nicht eine TI-Anwendung oder Komponente eines anderen Herstellers wählen konnten. Der eigene PVS-Anbieter machte das etwa mit hohen Kosten madig, die bei der Wahl eines Produktes eines anderen Herstellers anfallen würden.

Das soll es nach dem Willen des Gesetzgebers künftig nicht mehr geben (vgl. auch: Geht es der PVS-Marktmacht an den Kragen). Deshalb wurden im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes, das voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft tritt, zwei neue Absätze in Paragraf 332 SGB V – 332a und 332b – eingefügt.

Im Paragrafen 332a SGB V heißt es: „Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung [..] stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die von der Gesellschaft für Telematik [..] zugelassen sind. [..] Eine Einschränkung der Einbindung auf bestimmte Hersteller und Anbieter ist unzulässig.“

Rahmenvereinbarung für Praxen

Des Weiteren wird ausgeschlossen, dass die Einbindung der Komponenten und Dienste den Nutzern zusätzliche Kosten verursacht. „Direkte oder indirekte Kosten im Zusammenhang mit der Wahl eines Herstellers oder Anbieters sind unzulässig.“

Außerdem erlaubt der neue Absatz b in Paragraf 332, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung künftig Rahmenvereinbarungen mit IT-Herstellern abschließt, um etwa unangemessen langen Kündigungsfristen entgegenzuwirken, teilte die KBV am Donnerstag (8.12.) mit.

Auch Vertragsstrafen, Leistungspflichten und Preise könnten dort einheitlich geregelt werden. Auf dieser Grundlage könnten Praxen dann Einzelverträge abschließen.

Monatliche Pauschalen für TI-Ausgaben

Außerdem sollen Praxen ab Juli 2023 statt einzelner Erstattungsbeträge monatliche Pauschalen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der TI stehen, erhalten, erklärt die KBV weiter. Höhe und Leistungsumfang müssen KBV und GKV-Spitzenverband noch aushandeln. Alle zwei Jahre müsste dann neu verhandelt werden.

Die KBV hatte sich im Vorfeld gegen die monatlichen Pauschalen gewehrt. Die Folge der Neuregelung sei, so die Kritik der KBV, dass Praxen insbesondere bei Neuanschaffungen in Vorleistung gehen müssen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.