DigitalisierungGematik will Testphase mit 30.000 E-Rezepten

Im Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium die für Januar geplante Einführung des E-Rezeptes kurzerhand abgeblasen. Nun teilt die Betreibergesellschaft gematik mit, intern die nächsten Schritte beschlossen zu haben.

30000 E-Rezepte sollen in der Testphase erfolgreich abgerechnet werden.

Berlin. Demnach haben sich die Gesellschafter der gematik auf Qualitätskriterien für die noch andauernde Testphase für das E-Rezept geeinigt. So sollen im Laufe dieser Testphase insgesamt mindestens 30.000 E-Rezepte „erfolgreich“ abgerechnet werden. Das wäre eine gigantische Steigerung gegenüber den bisherigen Test-Umfängen. Noch im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, dass zwischen Juli und November in der Modellregion Berlin-Brandenburg gerade einmal 42 E-Rezepte ausgestellt worden waren, und die mangelnde Aussagekraft der Testphase bemängelt.

Zeitlicher Rahmen unklar

Während in der ursprünglichen Version der aktuellen gematik-Mitteilung noch vom ersten Quartal des Jahres die Rede ist, benennt die Gesellschaft in einer überarbeiteten Fassung der Mitteilung allerdings keinen zeitlichen Rahmen für die Erreichung des Ziels und die daran anknüpfende flächendeckende Einführung des E-Rezeptes. Auf Anfrage der Presseagentur Gesundheit teilt die Pressestelle mit: „Die Gesellschafterversammlung hat keine explizite Deadline benannt, sondern die Testphase an die Erfüllung der ausgewiesenen Qualitätskriterien gekoppelt.“ Erst im Anschluss daran würden die Gesellschafter das weitere Vorgehen festlegen. Ab sofort sollen alle an der Testphase Beteiligten regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern.

Krankenkassen sichern Zusammenarbeit mit Apotheken zu

Eine weitere Vereinbarung der Gesellschafter betrifft die Abrechnung. Demnach haben die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit Apotheken zugesichert, damit technische Fehler bei der Abrechnung nicht dazu führen, dass Zuschläge beziehungsweise Erstattung von bereits abgegebenen Arzneimitteln verweigert werden.  red

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