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Digitalisierunggematik, DKG, BÄK: Mehr Notfalldaten auf der eGK speichern

Bislang wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Speicherort für Notfalldaten kaum genutzt. Das wollen gematik, DKG, BÄK und weitere Partner ändern und diese Möglichkeit bekannter machen. Auf Praxen kommt die Aufgabe der Dateneingabe zu.

GKV-Versicherte sollen darüber informiert werden, dass wichtige Gesundheitsdaten auf der eGK gespeichert werden können.

Berlin. Klassisches Beispiel: Eine Patientin oder Patient wird als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert, ob er einen Blutverdünner einnimmt, ist nicht bekannt. Dabei wäre diese Information immens wichtig für die behandelnden Ärztinnen/Ärzte. Aber auch die Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien beziehungsweise die komplette Medikamentenpalette, die ein Patient einnimmt, wären wichtige Daten und hätten Platz auf dem Chip der eGK.

Auch ob ein Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung vorliegt, könnte auf der Karte hinterlegt werden.

Viele Versicherte wissen jedoch gar nicht, dass die Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden können, teilen gematik, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Bundesärztekammer (BÄK), der Marburger Bund (MB) und weitere Partner per gemeinsamer Pressemitteilung mit.

Patientenvertreter mit im Boot

Nur 14 Prozent der gesetzlich Versicherten hätten im TI-Atlas 2021 angegeben, hierüber informiert zu sein. Laut gematik seien bis Ende September 2021 knapp 500.000 Notfalldatensätze von niedergelassenen Vertragsärzten angelegt worden.

Mit im Boot der Initiative sind auch Patientenvertreter wie etwa die Patientenberatung der Verbraucherzentrale sowie die Unabhängige Patientenberatung. Gemeinsam wollen die Akteure auf die Möglichkeit der Datenspeicherung aufmerksam machen.

Praxen müssen mit steigender Nachfrage rechnen

Diejenigen, die diese Aufgabe erledigen sollen – nämlich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, kommen als Partner nicht vor. Sie werden lediglich als Ansprechpartner genannt.

„Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden. Die Ärztin oder der Arzt speichern nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Infos zu Technik und Abrechnung

Hausärztinnen und Hausärzte können künftig also damit rechnen, dass Patienten vermehrt auf sie zutreten und die Speicherung der Daten auf der eGK wünschen. Praxen müssen sich also in den ohnehin stressigen Zeiten überlegen, wie sie diese Aufgabe in ihre Abläufe integrieren können.

Für die elektronische Anlage und das Bearbeiten eines Notfalldatensatzes steht den Praxen die Anwendung: Notfalldatenmanagement (NFDM) zur Verfügung. neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit einem E-Health-Konnektor ist auch laut KBV zusätzlich ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation notwendig, um den Datensatz elektronisch signieren zu können.

Für die Abrechnung stehen drei EBM Ziffern zur Verfügung: Für die erstmalige Anlage eines Notfalldatensatzes kann die EBM Nr. 01640 abgerechnet werden (80 Punkte, 9,01 Euro). Für die Überprüfung und Aktualisierung der Notfalldaten steht die EBM Nummer 01641 zur Verfügung (4 Punkte , 0,45 Euro. Wünscht der Patient die Löschung kann die 01642 angesetzt werden (1 Punkt, 0,11 Euro).

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