Berlin. Ärzte haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt. Die Frist zur Anbindung, die bisher Jahresende vorsah, werde bis 30. Juni 2019 verlängert. Denn: Dass es länger dauere, hätten nicht die Ärzte zu verschulden, sondern Lieferengpässe der Industrie, betonte Spahn. Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres weiterhin einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.
Der Deutsche Hausärzteverband und andere Ärztevertreter hatten in den vergangenen Monaten immer wieder für eine solche Fristverlängerung plädiert. Denn aufgrund von Lieferengpässen und dem noch immer sehr kleinen Markt – bislang haben Ärzte die Wahl zwischen den zwei Konnektoren von Compugroup und T-Systems – zeichnete sich bereits seit Langem ab, dass der ursprüngliche Zeitplan nicht gehalten werden kann. Nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik werden bis Jahresende weniger als ein Drittel der Praxen an dem neuen Datennetz angeschlossen sein.
Darüber hinaus erhalten größere Praxen einen Komplexitätszuschlag, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt. Die Vereinbarung, die die KBV dazu mit dem GKV-Spitzenverband getroffen hat, sehe konkret vor, dass Praxen mit mehr als drei Ärzten einmalig 230 Euro erhalten und Praxen mit mehr als sechs Ärzten einmalig 460 Euro. Der Zuschlag wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken. Er kann seit Oktober durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Der Anspruch gilt rückwirkend auch für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben und an die TI angeschlossen sind.