Oktober 2021Frist für E-AU verlängert

Statt Januar sollen Vertragsärzte nun erst ab Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anwenden müssen. Doch ob der Aufschub wirklich kommt, hängt von den Kassen ab.

Die Papier-AU an die Kassen gehört ab Oktober 2021 der Vergangenheit an.

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewährt den Vertragsärzten einen Aufschub von einem dreiviertel Jahr, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) umzusetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend (30.7.) hervor.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sowie dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz wurde das Verfahren der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit dahingehend geändert, dass ab dem 1. Januar 2021 Vertragsärzte AU-Daten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse versenden müssen. Mit vorauseilendem Gehorsam hatte der KBV-Vorstand diese gesetzliche Auflage praktisch 1:1 durch eine Änderung der Anlagen 2, 2a und 2b im Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) umgesetzt.

TI-Anschluss ist eine Voraussetzung

Damit wäre bereits ab dem Jahreswechsel die Pflicht, die Kasse über die AU elektronisch zu informieren, vom Versicherten auf den Vertragsarzt übergegangen und der bisherige Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten entfallen. Praxen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, könnten praktisch keine AU mehr ausstellen. Nach jüngsten Schätzungen der KBV gilt dies für etwa ein Drittel der Praxen.

Aber auch bereits an die TI angebundene Praxen kämen in Bedrängnis, da für die sichere Übermittlung der Anschluss an einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) notwendig ist. Dieser steht bisher noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Erste Tests laufen und das KBV-Angebot soll noch im Sommer starten, hieß es Anfang Juli. Doch eine Flächendeckung sei bis Ende 2020 nicht zu erreichen, sagte die KBV.

GKV-Spitzenverband hat es in der Hand

Auf Drängen der Länder-KVen wurde die KBV deshalb beim BMG vorstellig und konnte eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2021 erreichen. Demnach müssen Vertragsärzte jetzt erst spätestens ab 1. Oktober 2021 die AU-Daten elektronisch an die Kassen übermitteln. Vorausgesetzt, der GKV-Spitzenverband stimmt dieser Regelung zu.

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