Berlin. Hausärztinnen und Hausärzte, denen aufgrund der großflächigen Störung der Telematikinfrastruktur (TI) Kosten entstanden sind, erhalten diese erstattet. Allerdings müssen sie dafür flott sein: Bis zum 18. September muss die Erstattung bei der Gematik beantragt werden, wie der Hausärzteverband Westfalen-Lippe unter Berufung auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schreibt.
Zur Erinnerung: Ende Mai hatte eine großflächige Störung für über zwei Wochen die Verbindung von Arztpraxen in die TI und damit auch den Onlineabgleich von Versichertenstammdaten in Praxen lahmgelegt. Bis zu 80.000 Praxen waren potenziell betroffen. Grundsätzlich hatte die Gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Der Deutsche Hausärzteverband hatte damals jedoch deutlich kritisiert, dass Hausärzte „hinter der Gematik aufräumen“ müssen.
Nun hat die Gesellschafterversammlung der Gematik einen weiteren Beschluss gefasst: Dieser richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Diese Rechnungen werden nun von der Gematik erstattet (Prozedere siehe Kasten oben).