AbrechnungBeratungsanlass: Fieberhafter Atemwegsinfekt

Nun tauchen in der kälteren Jahreszeit auch wieder vermehrt fieberhafte Atemwegsinfekte auf. Diese gilt es, von anderen Infekten abzugrenzen.

EBM

Beim Video-Erstkontakt zunächst Abrechnung der 03000 sowie der 01444 und der 01450. Automatisch werden durch die KV die GOP`s 03040, 03060, 03061 und 32001 hinzugefügt. Für den zweiten Kontakt wird erneut die GOP 01450 abgerechnet, für den Versand der AU-Bescheinigung jeweils die GOP 40130.

GOÄ

Auch bei GOÄ-Abrechnung gibt es seit Mai 2020 eine offizielle Empfehlung der Bundesärztekammer für die Abrechnung im Rahmen der Videosprechstunde. In diesem Fall kommen die Nr. 1 und analog die Nr. 5 (visuelle Untersuchung des Herpes) in Betracht. Die AU wird mit der Nr. 71 abgerechnet. Beim Zweitkontakt erneut die Nrn. 1 und 71.

HZV

Im Bereich beispielswiese des LV Nordrhein sind die GOP`s 01444 und 01450 in den Verträgen mit der AOK, den durch spectrumK vertretenen BKKen, der EK, IKKclassic, Knappschaft und LKK nicht Teil des Ziffernkranzes und somit auch nicht abrechenbar.

Bei den durch GWQ vertretenen BKKen sind beide Leistungen in der Pauschale enthalten. Allein die TK bietet seit dem 1.10.2021 einen Innovationszuschlag Z1 (8,00 Euro) bei entsprechender digitaler Infrastrukturausstattung der Praxis pro abgerechneter Grundpauschale P2 an. Zusätzlich einmal im Quartal die Vergütung “OVS Videosprechstunde”, wenn eine Sitzung ausschließlich per Videosprechstunde stattfindet (5,00 Euro).

Schwerpunktthema: Abrechnung Videosprechstunde

Ab dem 4. Quartal 2019 wurde die Legende der 03000 ergänzt durch den Passus “…und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde”. Damit wird der persönliche Kontakt dem per Videosprechstunde auf den ersten Blick gleichrangig behandelt.

Schaut man aber näher hin, so muss man feststellen, dass bei alleinigem Kontakt per Videosprechstunde im Quartal die 03000, aber auch die 03040, die 03060 und die 03061 gekürzt werden. Für Hausärzte beträgt die Kürzung 25 Prozent der im EBM angegebenen Honorare. In der Abrechnung sind diese Fälle mit der Pseudoziffer 88220 zu kennzeichnen (Allg. Bestimmungen I 4.3.1).

Der Kontakt per Videosprechstunde selbst wird abgerechnet mit der 01450, einer Zuschlagsposition zur Versichertenpauschale 03000 (40 Punkte). Der im EBM angegebene Höchstwert von 1899 Punkten pro Quartal und Vertragsarzt ist im Rahmen der Covid-Sonderregelungen, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, aufgehoben.

Eine weitere, verlängert noch bis zum 31.12.2022 abrechenbare Position ist die GOP 01444 zur Authentifizierung eines unbekannten Patienten. Als unbekannt gilt in diesem Fall ein Patient, der weder im laufenden noch im vorhergehenden Quartal in der Praxis behandelt worden ist.

Die Anschubförderung mit der 01451 ist, wie geplant, zum 30.9.2021 beendet worden und kann nicht mehr abgerechnet werden.

Quellen:

https://www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

www.kbv.de

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Oktober 2021

https://www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

https://www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.