AU-ReformAus für “gelbe Scheine”

Ab 2020 dürfen Krankenkassen den Arbeitgeber nicht mehr in Papierform über Krankheitsfälle informieren, sondern ausschließlich digital. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Sollen bald der Vergangenheit angehören: AU in Papierform.

Die Bundesregierung will bei Krankmeldungen von Beschäftigten ab 2021 die Krankmeldung im Papierformat abschaffen. Das sieht – für einen Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) für weniger Bürokratie vor, den das Bundeskabinett im September beschlossen hat. Künftig sollen die Krankenkassen demnach den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren.

Das sogenannte Bürokratie-Entlastungsgesetz stellt damit den zweiten Schritt auf dem Weg zur digitalen AU-Bescheinigung dar: Mit seinem E-Health-Gesetz II hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits angestoßen, dass Ärzte Krankmeldungen ab 2021 nur noch digital an die Kassen übermitteln. Beide Gesetzentwürfe gemeinsam komplettieren den Prozess. Unabhängig davon bleibt die Pflicht bestehen, dass sich Arbeitnehmer direkt bei ihrem Arbeitgeber krankmelden.

Dass ein gemeinsames Vorhaben nun bei zwei politischen Ressorts angesiedelt ist, stieß nach Vorlage des Gesetzentwurfs auf Kritik.

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