DesinfektionsmittelDürfen Ärzte und Apotheker selbst mischen?

Weil Desinfektionsmittel immer knapper werden, setzen Hausärzte immer öfter auf eine eigene Herstellung - und begeben sich damit in eine rechtliche Grauzone. Eine kurzfristige Gesetzes-Lockerung könnte Abhilfe schaffen. PLUS: Das übersetzte Rezept der WHO als pdf zum Download.

Essenzielles Zubehör für die eigene Herstellung: Plastikkanister zum Mischen.

Berlin. Um den Engpass an Desinfektionsmitteln zeitnah zu überbrücken, hoffen sowohl Ärzte als auch Apotheker auf eine temporäre Lockerung der Biozidverordnung. Dies würde es auch Hausärzten erlauben, Desinfektionsmittel – sofern Grundstoffe zur Verfügung stehen – selbst zu mischen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt für die niedrigschwellige „Heimproduktion“ eine Rezeptur an die Hand. Immer mehr Hausärzte machen eigenen Angaben zufolge von dieser Gebrauch, begeben sich damit jedoch in eine rechtliche Grauzone.

Denn: Seit 2015 sind Eigenmischungen laut Biozidverordnung nicht mehr zulässig, da diese nicht registriert werden können. Mehrere Ärztekammern und Gesundheitsämter signalisieren aktuell, mit dem Bundesgesundheitsministerium im Gespräch zu sein bezüglich einer vorübergehenden Aussetzung bzw. Lockerung, die die eigene Herstellung im Zuge des sich ausbreitenden Coronavirus auf rechtlich sichere Beine stellen würde.

Auch die ABDA sei dazu mit dem Gesundheitsministerium im Gespräch. Die Apotheker „arbeiten gerade an einer Lösung, um den Engpass an Desinfektionsmitteln zu überbrücken, indem sie sie selbst im Labor herstellen“, erklärt Christian Splett für die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Dazu bedürfe es aber nicht nur dieser „rechtlichen Ausnahme“, sondern auch ausreichender Mengen an Ausgangsstoffen, erinnert Splett. Diese versuche der Pharmagroßhandel bereitzustellen.

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