Corona-ImpfungDoch kein Johnson & Johnson für Praxen

Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln: Gut 24 Stunden nach der Ankündigung von Johnson & Johnson-Lieferungen für Arztpraxen sind diese schon wieder passé. Die aktuelle Bestellung kann bis morgen korrigiert werden.

Erneute Änderung: Die immer wieder neuen Impfstoff-Ankündigungen bereiten Hausärztinnen und Hausärzten mitunter Kopfzerbrechen.

Der Impfstoff von Johnson & Johnson kommt nun doch nicht – wie kurz zuvor angekündigt – in der ersten Maiwoche in die Arztpraxen. Dafür soll es mehr Impfdosen von Astrazeneca geben. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am späten Freitagabend (23. April) mitgeteilt.

Erst am Donnerstag hieß es, die Praxen könnten bis zu 15 Dosen von Johnson & Johnson ordern. Am Freitagabend habe die KBV dann die neue Information aus dem Bundesgesundheitsministerium bekommen, hieß es. Der Grund für die Umstellung sei, dass die für Anfang Mai geplante Lieferung des Impfstoffs von Johnson & Johnson nicht im vorgesehenen Umfang erfolgen werde.

Für Arztpraxen ist es schon das zweite Mal in Folge, dass die Ankündigungen für den laufenden Bestellprozess noch kurz vor dem Wochenende angepasst werden.

Folgen in der Praxis

Hausärztinnen und Hausärzte können für die Woche vom 3. bis 9. Mai Impfstoffe von Biontech/Pfizer und von Astrazeneca bestellen. Die maximale Bestellmenge bleibt laut KBV unverändert: Pro Arzt sind bis zu 36 Dosen Comirnaty und bis zu 50 Dosen Vaxzevria möglich, jeder Arzt soll dann mindestens 18 bis 24 Dosen von Biontech/Pfizer und mindestens zehn Dosen von Astrazeneca erhalten.

Wichtig: Die Bestellung muss bis Dienstag (27. April) eingegangen sein. Ärzte, die ihre Bestellung bereits bei ihrer Apotheke aufgegeben haben und nunmehr ändern wollen, können ein neues Rezept (Muster 16) einreichen. Sie schreiben dazu auf das neue Formular „Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021“. Dies soll in Rücksprache mit dem Apotheker erfolgen.

Für Ärzte, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibe die Bestellmenge bestehen, die Bestellung des Impfstoffs von Johnson & Johnson entfalle ersatzlos, erläutert die KBV.

Doch nur eine Lieferung?

Eine positive Ankündigung ist im gleichen Atemzug, dass der Impfstoff von Astrazeneca nun doch gemeinsam mit dem Impfstoff von Biontech am Montag (3. Mai) von den Apotheken ausgeliefert werden könnte. Dies sei “voraussichtlich” der Fall, schreibt die KBV. Damit bekämen die Praxen nur eine Lieferung und der Impfstoff stünde zu Wochenbeginn bereit.

Zuletzt hatte für Unmut unter Hausärztinnen und Hausärzten gesorgt, dass sich zwei Lieferungen abgezeichnet hatten – ohne konkreten Hinweis auf den zweiten Liefertag für Astrazeneca.

 

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.