Berlin. Zum 1. April 2019 tritt der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Kraft. Darauf haben sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) Mitte März geeinigt. Die neuen Gehaltstabellen haben sie am Mittwoch (20.3.) veröffentlicht.
Insgesamt sollen die Gehälter um 4,5 Prozent steigen – von 1. April 2019 an um 2,5 Prozent und von 1. April 2020 an nochmal um 2,0 Prozent. Das entspricht – je nach Berufsjahren und Tatigkeitsgruppe – im ersten Schritt zwischen 47 und 92 Euro pro Monat mehr, bei der zweiten Stufe kommen dann nochmal zwischen 38 und 76 Euro dazu. Über die gesamte Laufzeit bis Ende Dezember 2020 steigen die MFA-Gehälter folglich um 85 bis 168 Euro.
Ausbildungsvergütung steigt um 60 Euro im Monat
Weiterhin sieht der Tarifvertrag bei entsprechenden Weiterbildungen in den Gruppen II bis VI Vergütungszuschläge von 7,5 bis 50 Prozent vor. Die Gehälter erhöhen sich mit zunehmenden Berufsjahren, aber auch mit der Qualifikation (dies wirkt sich auf die Eingruppierung aus): So zählen Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH®) und Nicht-ärztliche Praxisassistentinnen (NäPA) etwa zur Gruppe IV und können je nach Berufserfahrung ab April mit 2.317 bis 3.045 Euro rechnen.
MFA der Gruppe I erhalten in den ersten vier Berufsjahren somit bei einer 38,5 Stundenwoche (vier Wochen im Monat) grob gerechnet 12,54 Euro pro Stunde in 2019 und 12,79 Euro in 2020. Damit hat der vmf seine Forderung durchsetzen können, wonach der Stundenlohn für diese Beschäftigten auf 12,63 Euro steigen soll. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt 2019 bei 9,19 Euro pro Stunde. Um allerdings später eine Nettorente oberhalb des Grundsicherungsniveaus von 814 Euro gezahlt zu bekommen, sei laut vmf ein Stundenlohn von 12,63 Euro nötig.
Darüber hinaus gingen sie mit dem Ziel in die Gespräche, dass Auszubildende 80 Euro mehr pro Monat bekommen sollen. Hier einigten sich die Parteien auf einen Kompromiss mit 60 Euro monatlich. Von 1. April 2019 an erhalten Auszubildende im ersten Jahr damit 865 Euro, im zweiten Jahr 910 Euro und im dritten Jahr 960 Euro.
Aus MFA-Engpass soll kein Mangel werden
Beide Vertragspartner sprachen von einem angemessenen Kompromiss und betonten, dass die Gehaltssteigerungen dazu beitragen sollen, einem Fachkräftemangel bei MFA entgegen zu wirken. „Der Beruf soll gerade für Schulabgängerinnen attraktiv bleiben, deswegen werden auch die Ausbildungsvergütungen angehoben“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und Verhandler für die AAA. Für den vmf forderte Vizepräsidentin Carmen Gandila die Praxisinhaber auf, „diese Mindestarbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten auch umzusetzen“, damit aus dem MFA-Engpass kein MFA-Mangel werde.
Rund zwei Drittel der Arztpraxen (67 Prozent) lehnen sich an den Tarifvertrag an, zeigt eine Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) von 1.090 Praxisinhabern für das Jahr 2015. Davon zahlte etwa ein Drittel nach Tarif, knapp ein weiteres Drittel lag über Tarif und die Minderheit der MFA verdiente etwas weniger als im Tarifvertrag vorgesehen. Außertarifliche Verträge gibt es mehrheitlich in den östlichen Bundesländern, mit denen häufig aber eine deutlich niedrigere Vergütung einhergeht als nach Tarifvertrag.
Gutes Personal zu finden, fällt Ärzten schwer
Ebenso zeichnet sich der von den Tarifpartnern thematisierte MFA-Engpass bereits 2015 in der Befragung ab: Damals suchte jede fünfte Praxis neue Mitarbeiterinnen. Davon konnte nur jeder Vierte ohne Probleme die Stelle besetzen. Ein Viertel der Praxen erhielt erst gar keine Bewerbungen und fast die Hälfte bemängelte, dass Bewerberinnen zu schlecht qualifiziert seien. Häufig waren für eine Weitersuche auch die Vorstellungen zu Gehalt oder Arbeitszeiten nicht mit den Praxen vereinbar (je etwa 20 Prozent). Zudem gab jeder fünfte Praxisinhaber an, er würde gerne nicht-ärztliche Tätigkeiten delegieren, verfüge aber nicht über die dafür qualifizierten Mitarbeiterinnen.