DesinfektionsmittelApotheken dürfen ab sofort selbst mischen

Die Bundesregierung hat auf die Desinfektionsmittel-Knappheit reagiert und eine Ausnahmeregel geschaffen: Ab sofort dürfen Apotheker selbst anmischen - nicht jedoch Ärzte.

Blick ins Apothekenregal: Übergangsweise dürfen Offizinen Desinfektionsmittel selbst herstellen.

Berlin. Ab sofort dürfen Apotheken in Deutschland Desinfektionsmittel selbst herstellen. Die Bundesstelle für Chemikalien, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist, hat aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus die Biozidverordnung entsprechend gelockert. Diese untersagt seit 2015 Eigenmischungen, weshalb sich Ärzte und Apotheker zuletzt in eine rechtliche Grauzone begeben mussten, wenn sie Desinfektionsmittel aufgrund der herrschenden Knappheit selbst hergestellt haben.

Die Behörde sieht aktuell jedoch eine „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“, wie es im entsprechenden Schreiben heißt. Daher habe sie eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die die entsprechende Regelung aussetzt. Die Ausnahmeregelung gilt befristet bis 31. August 2020.

Die Ausnahme gilt explizit nur für „Apotheken und die pharmazeutische Industrie in Deutschland zur Verwendung durch die breite Öffentlichkeit“ – Ärzte dürfen demnach weiterhin nicht selbst anmischen. Darüber hinaus greift die Ausnahmeregelung wohl erst in 72 Stunden. So lange muss angemischtes Desinfektionsmittel laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ruhen, bis es einsatzbereit ist. Weiterhin bleibt das Problem bestehen, dass vielerorts die notwendigen Grundstoffe fehlen.

Die nun geschaffene Ausnahme basiert auf Artikel 55 EU-Biozidverordnung. Demnach kann eine zuständige Behörde befristet für maximal 180 Tage die Bereitstellung eines Biozidprodukts auf dem Markt gestatten, wenn eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder für die Umwelt besteht, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann.

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