Forum PolitikVerbreitete Irrtümer bei Nr. 01435 EBM

Die Nr. 01435 EBM (9,18 Euro) steht für die Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale und hat keine Zeitvorgabe. Sie geht nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Zeitvorgaben ein, unterliegt aber der Budgetierung im Regelleistungsvolumen. Man kann sie einmal im Quartal für eine Telefonberatung des Patienten im Zusammenhang mit einer Erkrankung bei Kontaktaufnahme durch den Patienten und/oder bei einem anderen mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen (z.B. mit Angehörigen oder Pflegepersonal) berechnen.

Kommentar

Immer wieder taucht die "Behauptung" auf, leider auch aus Prüfgremien der KVen, dass neben der Nr. 01435 EBM im gesamten Behandlungsfall (Quartal) keine anderen berechnungsfähigen EBM-Leistungen (GOP) zur Abrechnung kommen können. Das ist falsch! Die Nr. 01435 EBM kann lediglich im gesamten Quartal nicht berechnet werden, wenn im hausärztlichen Bereich eine Versichertenpauschale zur Abrechnung kommt. Dies ist aber auf den Arztfall bezogen und nur hier kann die Leistung nicht neben anderen GOP berechnet werden.

Das heißt: Wird in einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis die Versichertenpauschale bei einem Patienten mit der LANR eines Praxispartners berechnet, kann die Nr. 01435 EBM einmal im Quartal angesetzt werden, wenn ein anderer Partner die Leistung erbringt und diese mit dessen LANR gekennzeichnet wurde. An diesem Tag kann dieser Partner keine anderen Leistungen (außer Pauschalen wie Porto) beim gleichen Patienten ansetzen, sehr wohl aber an anderen Tagen. Da Versichertenpauschale und die 01435 EBM das gesamte Quartal "abdecken", spielt der Abrechnungszeitpunkt keine Rolle. Die 01435 dürfte in Gemeinschaftspraxen also oft vorkommen, da Patienten dort in der Regel nur nach Termin von einem Partner behandelt werden. Im Akutfall therapiert oft ein anderer Praxispartner.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.