Forum PolitikSind Hessen „gesünder“ als Thüringer?

Der Bewertungsausschuss (BA) hat am 12. August 2015 für jeden KV-Bereich die dia-gnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten für 2016 als Empfehlung beschlossen. Damit ist das Gremium seiner gesetzlichen Aufgabe nachgekommen, bis zum 31. August eines Jahres Emp-fehlungen zur Vereinbarung von Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur der Versicherten zu beschließen und den Vertragspartnern mitzuteilen (Paragraf 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Die so erhobenen Werte sind nun Grundlage für die Honorarverhandlungen in den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

Die Veränderungsraten hat das Institut des Bewertungsausschusses errechnet (Paragraf 87a Abs. 5 Satz 3 SGB V). Dabei wurden für jeden KV-Bereich zwei Raten ermittelt: Die diagnosebezogene Rate, die insbesondere auf den Behandlungsdiagnosen nach Paragraf 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V basiert (ICD-Codierungen) und die Demografierate, der als Kriterien Alter und Geschlecht der Versicherten zugrunde liegen. Die Ermittlung der Veränderungsraten erfolgt nach dem Klassifikationsmodell, das der Bewertungsausschuss bereits am 23. Juni 2015 beschlossen hat.

Kommentar

Auf der Grundlage der vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen variieren die Vorgaben je KV sehr stark und signalisieren zum Teil eine deutlich unterschiedliche Morbidität in den einzelnen Regionen. Besonders krank müssen demnach die Patienten in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sein. In Hessen, Bayern, Berlin und Baden-Württemberg hingegen dürften die Vertragsärzte wegen einer sehr geringen Morbidität kaum etwas zu tun haben.

Grund für diese Diskrepanz könnte dabei die doch signifikant unterschiedliche Demografie, also das Patientenalter, in den Regionen sein. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Einwohner am ältesten, gefolgt von Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die jüngsten Einwohner hingegen hat Berlin, das sogar mit einem Minuswert in die Berechnung eingeht, gefolgt von Hamburg, Bremen, Nordrhein und Hessen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.