Forum PolitikSchmerztherapie: Aufgepasst bei den Hausarztpauschalen

Insbesondere Patienten mit Rückenschmerzen stellen sich häufig zuerst bei Hausärzten vor. Handelt es sich um eine chronische Verlaufsform, stehen dem Hausarzt neben der medikamentösen Therapie auch die Injektionsbehandlungen im Kapitel 30.7.2 des EBM ohne gesonderte Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Verfügung.

Kommentar

Konkret handelt es sich um die Nummern 30710 bis 30760 EBM, hinzu kommen – allerdings nur mit einer KV-Genehmigung – die Akupunkturbehandlungen aus dem Kapitel 30.7.3 des EBM nach den Nrn. 30790 und 30791. Der "Wermutstropfen": Bei der Abrechnung von Leistungen aus dem Kapitel 30.7 (Schmerztherapie) sind parallel im ganzen Quartal einige hausärztliche Leistungspauschalen ausgeschlossen. Dies gilt für die Hausarztpauschale nach Nr. 03040 EBM, die Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220/03221 sowie die Pauschalen nach den Nrn. 03060/03061 EBM für den Einsatz von qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPA).

Aufgepasst: Die NäPA-Pauschalen (Nrn. 03060/03061 EBM) werden je Praxis nur bis zu einer Höchstpunktzahl von 23.800 Punkten im Quartal vergütet. Dies entspricht rund 700 Fällen. Bei einer darüber hinausgehenden Zahl von Patienten könnte man deshalb schmerztherapeutische Leistungen berechnen, ohne die Pauschalen zu "verlieren". Man muss also rechnen und berücksichtigen, dass die Leistungen mehrfach im Quartal zum Ansatz kommen können (s. Tab. 2) und damit das Schmerztherapie-Honorar höher ausfällt als der Verlust der Pauschalen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.