Forum PolitikPsychotherapeuten bekommen mehr Geld – Hausärzte profitieren davon

Seit dem 1. April 2018 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Verordnung von Soziotherapie nach den Nrn. 30810 und 30811 EBM oder medizinische Rehabilitation nach Nr. 01611 EBM abrechnen. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt jeweils extrabudgetär, hat der Bewertungsausschuss in seiner 416. Sitzung beschlossen.

Kommentar

Für Hausärzte heißt dies, dass jetzt auch Vertragsärzte die Verordnung einer Rehamaßnahme zu Lasten der Kassen extrabudgetär vergütet bekommen. Bisher wurde diese Leistung aus der gedeckelten Gesamtvergütung und teilweise nach geradezu grotesken Honorarverteilungsregelungen bezahlt. Die KV Hessen beispielsweise hat die Anträge bisher mit einem Qualitätszuschlag (QZV) versehen, der auf dem Vorquartal basiert. Hatte man in diesem Vorquartal keine Reha-Anträge ausgefüllt, erbrachte man diese Leistung daher auch im aktuellen Quartal gratis.

Auch die Vergütung der soziotherapeutischen Leistungen nach den Nrn. 30810 und 30811 EBM erfolgt für alle abrechnungsberechtigten Vertragsärzte und damit auch für Hausärzte außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Für die Abrechnung der Soziotherapie braucht man allerdings eine Zusatzqualifikation und eine Genehmigung der zuständigen KV. Wenn man als Hausarzt deshalb einen Patienten an einen Arzt oder jetzt auch einen Psychotherapeuten überweist, der die obigen Leistungen abrechnen darf, kann man dies nach Nr. 30800 EBM berechnen. Diese Leistung wird ebenfalls extrabudgetär honoriert.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.