Forum PolitikNeue GOP für Leistungen in Heimen – wer profitiert?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit den Kassen zum 1. Juli 2016 ein neues EBM- Kapitel 37 – Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen gemäß Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) – vereinbart. Die neuen Leistungen können allerdings nur Vertragsärzte berechnen, die einen Kooperationsvertrag nach Paragraf 119b SGB V mit einem Pflegeheim gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, der die Anforderungen dieser Anlage 27 erfüllt.

Mit den neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) soll der erhöhte Aufwand der Ärzte mit einem solchen Kooperationsvertrag angemessener vergütet werden. Die Anerkennung solcher Verträge setzt insbesondere voraus, dass gewährleistet ist, dass

Die neuen Leistungen werden extrabudgetär vergütet.

Kommentar

Die zugrunde liegende Vereinbarung besteht bereits seit 2013. Da sich nur in geringer Zahl Pflegeheime und/oder Kassen gefunden haben, die bereit waren, in Einzelverträgen die finanzielle Grundlage für solche Versorgungsverträge zu gewährleisten, kam es jetzt zu dieser Bundesregelung direkt über den EBM. Hausärzte, die einen solchen Vertrag mit einem Pflegeheim schließen wollen, müssen sich praktisch vernetzen und bestimmte Leistungen gewährleisten wie zum Beispiel die medizinische Versorgung der Versicherten und die Koordination in Abstimmung mit der stationären Pflegeeinrichtung, bedarfsgerechte, regelmäßige Visiten, die Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Fachärzten und den beteiligten Pflegefachkräften sowie eine Vertretung im Verhinderungsfall. Die neuen EBM-Leistungen im eigens hier geschaffenen Kapitel 37 sollen diese Aufgaben angemessen vergüten, ohne dass es zu einer vertraglichen Regelung über die Finanzierung mit dem Heim selbst kommen muss.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.