Forum PolitikHZV-Vertrag des Verbandes in Sachsen ist konkurrenzlos gut!

Der Hausärzteverband (HÄV) hat in Sachsen mit der AOKplus einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ausgehandelt, der für die sächsischen Hausärzte sehr attraktiv ist. Die Honorare stimmen und der Vertrag ist auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar, da er das Schiedsverfahren durchlaufen hat. Somit ist klar, dass dieser Vertrag für die sächsischen Hausärzte eine erhebliche Nutzensteigerung bringen wird.

Die KV Sachsen (KVS) hat auf diesen Vertrag mit einem eigenen Vertrag, den sie mit der AOKplus geschlossen hat, reagiert. Somit haben die Hausärzte in Sachsen nun die Option, zwischen zwei verschiedenen Verträgen zur HZV zu wählen. Natürlich werden die Hausärzte in Sachsen die Honorare vergleichen, bevor sie sich für das eine oder das andere Angebot entscheiden. Es wird ihnen dann auffallen, dass der Hausärzteverband deutlich bessere Konditionen ausgehandelt hat als die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen!

Beim Hausärzteverband gibt es keine Quotierung, keine Abstaffelung und auch sonst nichts, was für den Hausarzt bei Überschreitung von irgendwelchen Grenzwerten finanzielle Einbußen zur Folge haben könnte. Zudem ist das Abrechnungsverfahren über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) betriebsbewährt und einfacher als bei der KV.

Diese Rahmenbedingungen sprechen für den Vertrag des Hausärzteverbandes. Dagegen kann die KVS nur mit sekundären Parametern und Appellen an den Zusammenhalt der Ärzteschaft argumentieren. Lässt man diese unwichtigen Punkte außen vor, dann stimmen die Hausärzte in Sachsen bei der Frage, nach welchem HZV-Vertrag für AOKplus-Patienten sie abrechnen wollen, nicht nur darüber ab, ob sie den einen Vertrag dem anderen Vertrag vorziehen. Sie stimmen auch darüber ab, ob sie ihre Interessen künftig von der KV Sachsen oder dem Hausärzteverband vertreten lassen wollen. Auf das Ergebnis darf man sehr gespannt sein.

Kommentar

Die sächsischen Hausärzte sind sich sicherlich mehr als bewusst, dass die Teilnahme am jetzigen HZV-Vertrag für sie risikofrei ist, da mögliche Klageverfahren nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur HZV die Vertragsumsetzung in keiner Weise blockieren oder gar verhindern können. Dass die AOKplus Ihre Versicherten trotzdem mit einer Klageandrohung stark verunsichert, kann man bei der größten Krankenkasse in Sachsen, deren Ziel gerade der Erhalt der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung sein muss, als bedenklich einstufen. Die AOKplus hat bereits seit 10 Jahren die Chance gehabt, mit der KV zukunftsweisende Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung zu schließen.

Jetzt gibt es einen für die Hausärzte hervorragenden HZV-Vertrag in Sachsen, der Ihnen offensichtlich enormen Respekt einflößt und damit das klare Signal an alle Hausärztinnen und Hausärzte gibt, diesen HZV-Vertrag des Hausärzteverbandes zu leben. Die erprobte Abrechnung wird dazu führen, dass die Hausärzte deutlich schneller als bei der KV ihre Honorare in voller Höhe und ohne Abstaffelungen erhalten werden. Da kann die KVS nicht mithalten!

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.