Forum PolitikAntibiotika-Verordnungen sollen künftig “teuer” werden

Im Rahmen eines neuen "Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AM-VSG)" ist vorgesehen, durch indirekte Maßnahmen die Verordnung von Antibiotika zu erschweren bzw. den gezielten Einsatz zu fördern. Bisher liegt ein Referentenentwurf vor, der sich allerdings bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern kann.

Kommentar

Der neue Paragraf 35 Absatz 1 SGB V sieht vor, dass bei der Bildung von Festbetragsgruppen für Antibiotika künftig auch die Resistenzlage Berücksichtigung finden soll. Reserveantibiotika will man deshalb von der Festbetragsgruppenbildung zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen ausschließen. Die KBV hat diese Regelung bereits begrüßt und fordert sogar, neben den Antibiotika auch Antimykotika und Virustatika im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.

Streng genommen wird durch diese Regelung der Versuch unternommen, über die unvermindert hohe Regressbedrohung die Antibiotika-Verordnung in den Praxen zurückzudrängen. Sogenannte Reserveantibiotika würden dann nämlich deutlich teurer und der Vertragsarzt damit gezwungen, preisgünstigere, nämlich festbetragsgeregelte Antibiotika zu verordnen.

Damit Vertragsärztinnen und -ärzte nicht völlig unvorbereitet in diese "Falle" laufen, ist nach dem neuen Paragraf 87 Absatz 2a SGB V vorgesehen, Leistungen des EBM, die eine zielgerichtete Therapie bei Infektionen ermöglichen (wie z.B. die CRP-Bestimmung), so zu vergüten, dass sie in der Praxis auch kostendeckend durchgeführt werden können. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass nach den Bestimmungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ab dem 1. Januar 2017 die Richtgrößenprüfung als Regelprüfart zwar aus dem Paragraf 84 SGB V gestrichen wird, die Regelungen zur Vereinbarung von Ausgabenvolumina wie auch die entsprechenden Rahmenvereinbarungen aber aufrecht erhalten bleiben.

Wenn der Gesetzgeber diese Verknüpfung gezielt erzeugt hat, wäre das ausgesprochen hinterhältig, denn dann wäre eine weiterhin notwendige Volumensteuerung bei den Arzneimittelausgaben und damit auch bei der Verordnung von Antibiotika nur noch im Rahmen von Kollektivregressen über eine entsprechende Kürzung der Gesamtvergütung möglich.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.