TeststrategieRisiko-Urlauber sollen bald selbst zahlen

Wer von einer Reise in ein Corona-Risikogebiet zurückkommt, soll stärker zur Kasse gebeten werden. Und das nicht nur bei den Testkosten. "Der Hausarzt" hat seine Patienteninfo für Urlauber aktualisiert.

Erneut passen Bund und Länder die Teststrategie an.

Berlin. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September zu beenden. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag (27.8.) geeinigt. Diese könnten Urlauber nach dem Stichtag dann höchstens als Selbstzahlerleistung gemäß GOÄ in Arztpraxen in Anspruch nehmen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will aber an seinem Angebot für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen festhalten. Im Freistaat können sich damit auch weiterhin Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Dies soll bis mindestens 1. Oktober gelten.

Stärkere Kontrolle der Quarantäne

Die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten soll künftig frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr entfallen können. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 gelten.

Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen – “an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten”. Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

Kein Lohnausgleich nach Reisen in Risikogebiete

Merkel und die Ministerpräsidenten diskutieren unterdessen darüber, ob angesichts gestiegener Corona-Infektionszahlen schärfer als bisher vor Reisen in Risikogebiete gewarnt werden sollte. Die Kanzlerin hatte nach dpa-Informationen in der Runde mit den Ministerpräsidenten eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen.

Demnach soll es bei einer Infektion nach solchen Reisen keine Zahlung des Lohnausfalls geben, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet erforderlich wird. Ausschlaggebend dafür ist, ob das land bereits zu Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen war. Merkel rief die Bürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten – “wo immer es möglich ist”.

Quelle: dpa

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