Allergologische LeistungenPlanen Sie genug Zeit ein!

Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts IV 30.1 (Allergologie) des EBM können die Gebührenordnungspositionen (GOP) dieses Abschnitts – mit Ausnahme der 30130 und 30131 EBM – nur Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,

für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie, Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Pneumologie und Lungenärzte sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin berechnen. Der Ansatz der Leistungen nach 30130 und 30131 EBM ist somit allen Vertragsärzten und damit auch allen Hausärzten erlaubt.

Die Nr. 30130 EBM steht für die Hyposensibilisierungsbehandlung und ist mit 10,17 Euro bewertet. Das ärztliche Zeitprofil für die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben wird mit drei Minuten belastet. Obligater Leistungsinhalt ist/sind die subkutane(n) Allergeninjektion(en) und eine Nachbeobachtung von mindestens 30 Minuten.

Jede weitere Hyposensibilisierungsbehandlung durch andere Allergene zu unterschiedlichen Zeiten am selben Behandlungstag kann man als Zuschlag nach Nr. 30131 EBM (7,68 Euro) ansetzen. Wichtig: Die Leistung nach Nr. 30131 EBM darf man unter Angabe des jeweiligen Injektionszeitpunkts bis zu viermal am Behandlungstag berechnen. Dabei ist aber jeweils ein mindestens 30-minütiges Nachbeobachtungsintervall zu gewährleisten. Es resultiert somit ein maximales Honorar pro Behandlungstag von 40,89 Euro (30130 + 4×30131).

Nr. 263 GOÄ mehrfach möglich

In der GOÄ besteht leider nur die Möglichkeit des Ansatzes der Nr. 263 (Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung) je Sitzung. Beim 2,3-fachen Satz ergibt dies ein Honorar von 12,08 Euro. Nach einer Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 28. Februar 2016 ist ein Mehrfachansatz aber möglich, wenn mehrere Allergene injiziert und die einzelnen Behandlungen durch die vorgeschriebenen Nachbeobachtungszeiten unterbrochen werden.

Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. August 1994 (AZ 6 RKa 40/92) sowie des Landessozialgerichts Stuttgart vom 4. September 1996 (AZ L 5 Ka 2851/95).

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.