Abrechnungs-TippIn 4 einfachen Schritten zur korrekten HZV-Abrechnung

Das Quartalsende steht vor der Tür – und damit auch die nächste Quartalsabrechnung der Vollversorgungsverträge in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Das HZV-Team des Deutschen Hausärzteverbandes erinnert noch einmal, wie eine erfolgreiche und korrekte HZV-Abrechnung gelingt.

    1. Im “Informationsbrief Patiententeilnahmestatus”, den Sie vor Quartalsbeginn erhalten, sind alle Ihre Patienten aufgeführt, die am jeweiligen HZV-Vertrag teilnehmen. Bitte übernehmen Sie diese Informationen unbedingt in Ihre Vertragssoftware. Mit der neuen Software-Funktion “Patiententeilnehmerverzeichnis (PTV)” können Sie Ihre HZV-Patiententeilnahmeinformationen auch direkt in Ihre Praxissoftware importieren und müssen dies nicht mehr manuell vornehmen. Auch können Sie den HZV Online Key (HOK) nutzen, um zu überprüfen, ob ein Patient in die HZV eingeschrieben ist. Sie erhalten umgehend eine Rückmeldung aus dem HÄVG Rechenzentrum über den HZV-Teilnahmestatus eines Vertretungspatienten oder auch eines neuen Patienten.
    2. Die Honoraranlage (meist Anlage 3) eines HZV-Vertrags enthält alle Leistungen, die über den jeweiligen HZV-Vertrag abgerechnet werden können. Vergleichen Sie auch hierzu unsere vertragsübergreifenden Schreibtischvorlagen und Ziffernspicker. Alle HZV-Leistungen für Ihre HZV-Patienten übermitteln Sie dann online oder via CD-ROM für die HZV-Abrechnung an die HÄVG Rechenzentrum GmbH bis zum Ablauf des 5. oder 10. Kalendertags (abhängig vom HZV-Vertrag) des auf das jeweilige Abrechnungsquartal folgenden Monats: 5./10. Januar, 5./10. April, 5./10. Juli und 5./10. Oktober.
    3. Die Abrechnung der im HZV-Ziffernkranz (meist Anhang 1 zur Anlage 3) aufgeführten EBM-Leistungen darf für die eingeschriebenen HZV-Patienten nicht über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen.
    4. Alle weiteren EBM-Leistungen, die nicht im HZV-Ziffernkranz enthalten sind, können Sie für Ihre HZV-Patienten wie gewohnt über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.

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