PharmakotherapieHZV belohnt aktuelles Hausarzt-Wissen

Das Wahren des Wirtschaftlichkeitsgebots kann die Pharmakotherapie mitunter zur Gratwanderung machen. Das HZV-Arzneimittelmodul unterstützt Hausärzte dabei – sofern es immer auf dem aktuellen Stand ist.

Effektivität, Angemessenheit, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit: In ihrer täglichen Arbeit müssen Hausärzte bei einer medikamentösen Behandlung mehrere Punkte im Auge behalten.

Beim Abwägen, wie vorhandene Ressourcen sinnvoll genutzt werden können, helfen die in Studium und Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, umfangreiche praktische Erfahrungen aus dem hausärztlichen Alltag sowie die Beachtung individueller Patientenpräferenzen. Diese Kompetenz der Hausärzte honorieren zahlreiche Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit einem Zuschlag.

Hierzu haben die Vertragspartner Arzneimittelempfehlungen in einem ärztlichen Gremium von Vertretern des jeweiligen Hausärzteverbands und Apothekern auf Basis von medizinischen und ökonomischen Kriterien erarbeitet. Eine farbliche Kennzeichnung von Medikamenten innerhalb des Arzneimittelmoduls dient zu deren Unterscheidung und soll Hausärzte bei ihren Verordnungen unterstützen (s. Grafik).

Bei allen Färbungen innerhalb des Arzneimittelmoduls handelt es sich lediglich um Verordnungsempfehlungen, die Substitution der Arzneimittel kann jederzeit abgebrochen werden. Die Therapiehoheit des Arztes wird somit zu jeder Zeit gewahrt.

Durch Vermeiden des Verordnens rot und orange gefärbter Präparate und gezielter Verordnung von grün und blau gefärbten Präparaten kann das Entstehen einer Pauschale generiert werden. Diese Pauschale wird dann pro eingeschriebenem HZV-Patienten und Quartal ausgezahlt.

Aktualisierung wichtig

Die Datensätze mit aktuellen Färbungen der Präparate werden 14-tägig bis quartalsweise an das Rechenzentrum der HÄVG übermittelt. Nach Überprüfung auf Einspielbarkeit und fachliche Richtigkeit stehen diese im Arzneimittelmodul zur Verfügung.

Hausärzte sollten daher stets darauf achten, dass ihre Vertragssoftware und das Hausärztliche Prüfmodul (HPM) dem aktuellsten Stand entsprechen. Nur so sichern sie sich die Vergütung der Zuschläge. Eine 14-tägige Onlineanbindung durch Aktivierung des HZV-Online-Keys ist ausreichend.

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