Chirotherapie3306 GOÄ: Analog bieten sich mehr Optionen

Wenn es in den Gelenken hakt, können Hausärzte chirotherapeutische Behandlungen anbieten. In der GOÄ gibt es für Eingriffe an der Wirbelsäule die Nr. 3306 – in der Ziffer steckt aber noch mehr.

Leuchtende Wirbel: Für die Abrechnung der Chirotherapie bietet die GOÄ einige Optionen

Seit einem halben Jahr klagt die Patientin über zunehmende Rückenbeschwerden, die die Hausärztin mit einer chirotherapeutischen Behandlung beheben kann.

Kasuistik

Anamnese: Frau M, 35 Jahre alt und als Teamleiterin in einem EDV-Beratungs-Unternehmen tätig, klagt seit rund einem halben Jahr zunächst in größeren Abständen, zuletzt aber mehrfach in der Woche über akut auftretende schmerzhafte Bewegungseinschränkungen im unteren Rückenbereich.

Oft könne sie mit Wärme und dosierter Bewegung dagegen angehen; nicht immer gelingt ihr das, so dass sie dann zu Analgetika greift. Keine schwerwiegenden Vorerkrankungen. Bekannte Gräserpollenallergie. An Medikamenten nimmt sie lediglich einen Ovulationshemmer ein. Frau M. besitzt ein eigenes Pferd, um das sie sich dreimal in der Woche kümmert. Das Reiten ist ihr in den letzten Wochen wegen der Schmerzen oft schwer gefallen.

Befund: 35-jährige Frau in gutem AEZ, BMI 23,6 kg/qm KOF. Haut und sichtbare Schleimhäute ausreichend durchblutet, keine Zyanose, keine Dyspnoe. Herz und Lunge klinisch unauffällig. RR 120/75 mm Hg, HF 72/min. Abdomen weich und eindrückbar, Leber und Milz ob, keine tastbaren Resistenzen. Nierenlager frei. Wirbelsäule lotrecht. Schmerzhafte Bewegungseinschränkung in Höhe L4/5 bei Seitwärtsneigung nach rechts sowie in Höhe Th4/5 links. Lokaler Druckschmerz im Bereich des linken Iliosakralgelenkes (ISG) mit auch hier nachweisbarer Bewegungseinschränkung.

Diagnose und Therapie: Aufgrund der Vorgeschichte sowie der erhobenen Befunde diagnostiziert die Hausärztin, die die Zusatzbezeichnung Sportmedizin besitzt, Blockierungen in Höhe Th 4/5 links und L4/5 rechts sowie im ISG links bei gleichzeitig hypermobiler Muskulatur. Therapeutisch empfiehlt sie eine chirotherapeutische Behandlung und ein regelmäßiges Muskelaufbautraining, bei akuter Symptomatik zusätzlich Wärme. Nach zwei Sitzungen ist Frau M. beschwerdefrei, ein Zustand der bei regelmäßigem Muskeltraining auch nach sechs Monaten anhält.

EBM

Bei Erstkontakt im Quartal können Hausärzte die Versichertenpauschale (GOP 03000/13 Euro) abrechnen, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fügt weitere Pauschalen hinzu (GOP 03040, 03060, 03061, 32100).

Da die Hausärztin im konkreten Fall eine Genehmigung ihrer KV zur Abrechnung chirotherapeutischer Leistungen besitzt, kann sie in gleicher Sitzung die GOP 30201 (7,56 Euro) ansetzen. Auch die zweite chirotherapeutische Sitzung nach einer Woche kann sie erneut mit der GOP 30201 abrechnen. Beim zweiten Kontakt wird das therapeutische Gespräch bei einer Dauer von 22 Minuten mit zweimal GOP 03230 (9,59 Euro) berechnet.

GOÄ

Beim Erstkontakt rechnet die Hausärztin die Nr. 1 (4,66 Euro) und 7 (9,33 Euro) für die Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane ab. Für die chirotherapeutischen Eingriffe im Bereich der BWS und der LWS sowie des ISG links rechnet sie dann die Nr. 3306 (8,63 Euro) ab, hier mit dem 3,5-fachen Faktor – Begründung: Behandlung an mehreren Stellen im Bereich der Wirbelsäule sowie des ISG.

Bei einer Kontrolle nach drei Tagen rechnet sie die Nr. 3 (8,74 Euro) und die Nr. 5 (4,66 Euro) ab, wobei sie die Patientin ausführlich über die Eigenanwendungen informiert und anleitet. Nach einer Woche erneute Konsultation und Chirotherapie (Abrechnung via Nr. 5 und 3306).

HZV

Für die HZV-Abrechnung betrachten wir die Verträge in der KV-Region Saarland. Bei den BKKen bilden die Hausarztverträge die Chirotherapie nicht ab, daher müssen Hausärzte diese über die KV abrechnen. Bei allen anderen Verträgen (EK, IKKclassic und TK) wird die Chirotherapie mit den entsprechenden Quartalspauschalen abgerechnet.

Schwerpunkt: Chirotherapie nach GOÄ

Während die Abrechnung chirotherapeutischer Leistungen beim EBM einer entsprechenden Genehmigung der KV bedarf, ist dies bei GOÄ-Abrechnung nicht erforderlich. Dennoch sollten Ärzte sich natürlich entsprechend fortgebildet haben, bevor sie diese Leistungen anbieten!

In der GOÄ kennen wir die chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung mit der Nr. 3305 (2,16 Euro) und den chirotherapeutischen Eingriff an der Wirbelsäule mit der Nr. 3306 (8,63 Euro). Dabei ist die Chiropraxis die ungezielte und unspezifische Lockerung und die Chirotherapie der gezielte therapeutische Eingriff.

Beide Leistungen darf man gemäß der Legende nur bei Behandlung der Wirbelsäule in Rechnung stellen. Dabei wird das ISG allgemein als Teil der Wirbelsäule gesehen. Für die Behandlung von Gelenkbeschwerden kann man die Nr. 3306 analog abrechnen, empfiehlt die Bundesärztekammer.

Beide Abrechnungspositionen dürfen während eines Arzt-Patienten-Kontaktes jedoch nur einmal zum Ansatz kommen. Werden mehrere Etagen an der Wirbelsäule oder aber mehrere Gelenke behandelt, steht der höhere Multiplikator bis 3,5 zur Verfügung.

Auch etliche alternative oder naturheilkundliche Heilverfahren können Hausärzte analog mit der Nr. 3306 in Rechnung stellen. Zu nennen sind hier unter anderem die Atlastherapie, die manuelle Therapie, die kraniosakrale Therapie und viele mehr.

Literatur

  1. https://hausarzt.link/f8zTh (EBM)
  2. https://hausarzt.link/eNZRR (GOÄ)
  3. https://hausarzt.link/01BC2 (HZV)
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