EBMUnzeit: Sonderfall Samstag

Ob nachts, an Wochenenden oder Feiertagen - häufig konsultieren Patienten auch zur "Unzeit" ihre Hausärzte. Für den Samstagvormittag gelten allerdings im EBM ein paar Sonderregeln.

Ein Dreijähriger sucht zur Unzeit wegen einer Platzwunde den Hausarzt auf.

Kasuistik

Anamnese: Die Eltern des dreijährigen Ben suchen am Sonntagvormittag ihren in der Nachbarschaft wohnenden Hausarzt auf, nachdem sich ihr Sohn bei einem Sturz auf eisglatter Straße eine kleine Platzwunde an der rechten Hand zugezogen hat. Außerdem klagt der Junge über Schmerzen im rechten Arm und Bein.

Der Hausarzt ist für solche Probleme auch am Wochenende ansprechbar, zumal die nächste Ambulanz 20 km entfernt ist. Der Junge kennt den Hausarzt, da die Eltern mit ihm bei leichteren Erkrankungen außer zum Kinderarzt auch zu diesem Hausarzt gehen. Den Impfausweis nehmen sie vorsichtshalber mit, in dem eine kompetente Tetanusimmunisierung dokumentiert ist.

Befund: Dreijähriger normal entwickelter Junge mit einer kleinen Platzwunde an der rechten Hand, Länge ca. 1,5 cm, etwas klaffend, am Daumenballen. Leichte Schwellung im Wundbereich. Keine Sensibilitätsstörungen, Mobilität des Daumens normal und unauffällig.

Die Untersuchung aller Extremitäten zeigt keinen Hinweis auf knöcherne Verletzungen oder Gelenkaffektionen. Die orientierende Untersuchung des Abdomens ist ebenfalls unauffällig.

Diagnose und Beurteilung: Es handelt sich um eine Platzwunde an der rechten Hand sowie um Prellungen von rechtem Arm und Bein nach einem Sturz auf eisglatter Straße.

Therapie und weiteres Prozedere: Nach Desinfektion des Wundgebiets versorgt der Hausarzt die Wunde, die über glatte Wundränder verfügt, mit zwei Einzelnähten. Vorher hatte er die Wundregion mit einem Lokalanästhetikum infiltriert. Die Wunde wurde mit einem Verband abgedeckt und die Tetanusimmunisierung geprüft.

Am Folgetag sowie nach weiteren acht Tagen stellt sich der Junge in der Praxis vor. Die Wunde heilt primär aus, sodass termingerecht die Fäden gezogen werden können.

EBM

Für die Konsultation am Sonntagvormittag rechnet der Hausarzt die Versichertenpauschale (03000) sowie den Unzeitzuschlag gemäß GOP 01100 ab. Die klinische Untersuchung ist darin inbegriffen. Für die Versorgung der Platzwunde wählt er die GOP 02301, die zudem die Lokalanästhesie beinhaltet.

Auch der Verband ist nicht als Einzelleistung abrechenbar, sondern in der Versichertenpauschale eingeschlossen. Bei den zwei Folgekonsultationen kann der Arzt keine weiteren Leistungen ansetzen, da Beratung und Fadenzug nicht gesondert abrechenbar sind.

GOÄ

Am Sonntagvormittag wird die Beratung mit der Nr. 1 und die Untersuchung mit der Nr. 7 abgerechnet. Wegen der Untersuchung in zwei Organgebieten (Abdomen und zusätzlich Extremitäten) wählt der Hausarzt den 3,5-fachen Multiplikator. Außerdem wird die Nr. 7 mit den Zuschlägen D und K1 kombiniert.

Abrechnung der Lokalanästhesie mit der Nr. 490 und der Wundversorgung mit der Nr. 2003 (Wunden bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr gelten grundsätzlich als große Wunden), der Verband ist auch hier nicht gesondert abrechenbar; wohl jedoch die Sachkosten für die Nrn. 490 und 2003. Die Folgekonsultationen werden je mit den Nrn. 1 und 5 und dem Zuschlag K1 angesetzt.

HZV

Bei der HZV betrachten wir die Region der KV Nordrhein. Unbestritten ist die Abrechnung der jeweils zutreffenden Quartals- und Betreuungspauschale. Dazu honorieren alle in Nordrhein gültigen Hausarztverträge die unvorhergesehene Inanspruchnahme gemäß GOP 01100 als Einzelleistung mit 25 Euro.

Die Wundversorgung ist in einigen Verträgen Inhalt der Pauschalvergütung (AOK, EK, Knappschaft und LKK); in den anderen Verträgen (BKK, TK, IKKclassic) wird sie ebenso als Einzelleistung (16 Euro) vergütet.

Schwerpunkt: Unzeitpauschalen

Im EBM gilt als Unzeit die Zeit täglich zwischen 19:00 und 7:00 Uhr; dazu kommen der komplette Samstag und Sonntag, die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.

Der EBM bietet die GOP 01100 (21,21 Euro) täglich für die Zeit von 19:00 bis 22:00 Uhr sowie für die Zeiten von 7:00 bis 19:00 Uhr am Wochenende, an den Feiertagen und am 24. und 31. Dezember an. Für die übrigen Zeiten (täglich von 22:00 bis 7:00 Uhr, von 19:00 bis 7:00 Uhr am Wochenende, an den Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember) gilt die GOP 01101 (33,87 Euro).

Ausgeschlossen sind die 01100 und 01101 im organisierten Notfalldienst, neben Besuchen und Mitbesuchen nach den GOP 01410 bis 01413 und 01415 und neben der substitutionsgestützten Behandlung. Ebenso ausgeschlossen ist sie bei rein präventiven Kontakten sowie bei alleiniger telefonischer Befundmitteilung ohne Beratung.

Ein Sonderfall ist der Samstagvormittag: Wenn zwischen 7:00 und 14:00 Uhr eine Sprechstunde abgehalten wird, einbestellte Patienten behandelt werden oder telefonische Beratungen stattfinden, kann lediglich die GOP 01102 (10,93 Euro) angesetzt werden.

Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt in der Regel außerhalb des Regelleistungsvolumens.

Literatur

  1. https://hausarzt.link/f8zTh (EBM)
  2. https://hausarzt.link/eNZRR (GOÄ)
  3. https://hausarzt.link/01BC2 (HZV)
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