Die Medizintechnik hat bei der EBM-Reform – wie vorgesehen – verloren. In der Bewertung gleich bleiben aber auch Hausbesuche, Notfallleistungen und die Chronikerpauschalen. Passen Hausärzte bei diesen Leistungen nicht auf, können sie schnell bisherige Honoraranteile verlieren.
Medizintechnik
Medizintechnische Leistungen wurden explizit abgewertet (Tab. 13). Bei der zugrundeliegenden Neukalkulation ist jedoch keine Logik zu erkennen. Warum ausgerechnet die Langzeitblutdruckmessung, deren apparativer Aufwand relativ gering ist, um 21 Punkte und damit 2,31 Euro abgewertet wurde, das technisch wesentlich aufwändigere Belastungs-EKG aber nur um 2 Punkte oder 0,22 Euro, ist betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar (Fallbeispiel 5).
Fakt ist aber, ein auch nur erwähnenswertes Honorarplus resultiert für Hausärzte allenfalls, wenn sie medizintechnische Leistungen “zurückhaltend” erbringen – was dem Grundgedanken der hausärztlichen Weiterbildung und der daraus resultierenden Position in der ambulanten Versorgung eigentlich diametral entgegen gerichtet ist. Folgen für die Praxis: Erbringt eine Modellpraxis jeweils 20 Langzeit-EKG, Sonographien, Langzeitblutdruckmessungen und Spirographien im Quartal, würde sich ein angenommener Honorargewinn von 217 Euro (S. 5) um rund 100 Euro reduzieren.
Um Verluste zu vermeiden, müssten Hausärzte eine Ansammlung solcher medizintechnischer Leistungen bei einzelnen Patienten vermeiden und die notwendigen Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls per Überweisung bei Fachärzten entsprechender Fachrichtung einholen. Besorgt man als Hausarzt den dazugehörigen Termin innerhalb von vier Tagen, kann diese Leistung – aktuell extrabudgetär vergütet – sogar nach 03008 EBM berechnet werden (10,22 Euro). Der Ansatz ist zwar auf 15 Prozent der Fälle begrenzt, könnte bei unserer Beispielpraxis aber in 150 Fällen berechnet werden – was ein (extrabudgetäres) Honorar von 1.533 Euro bedeutet. Dies muss jedoch als abwegige “Strategie” gewertet werden!
FALLBEISPIEL 5
Ein 35-jähriger Patient wird über die Terminservicestelle vermittelt und klagt über häufige retrosternale Schmerzen und paroxysmale Tachycardien. Bei der Erstuntersuchung fällt ein grenzwertiger Blutdruck von 160/95 mmHg auf. Ein sofort abgeleitetes Ruhe-EKG ist unauffällig.