Honorarbericht3,6 Prozent mehr Honorar für Hausärzte

Der Honorarumsatz ist im dritten Quartal 2020 gestiegen.

Weniger Früherkennungsuntersuchungen, mehr Videosprechstunden und Telefonkonsultationen – die KV-Abrechnung im dritten Quartal 2020 ist pandemiebedingt wenig vergleichbar mit der Abrechnung des Vorjahreszeitraums. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Vorstellung des Honorarberichts für das 3. Quartal 2020 hin.

Speziell im hausärztlichen Bereich stieg der Honorarumsatz je Arzt in den drei Herbstmonaten 2020 im Schnitt um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 6,2 Prozent; die Anzahl der Behandlungsfälle sank um 2,6 Prozent, teilt die KBV mit.

Die Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten etwas höhere Umsatzzuwächse. Bei den Fachärzten stieg der Honorarumsatz je Arzt um 5,7 Prozent. Dafür erhöhte sich die Behandlungsfallzahl um 1,0 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 6,6 Prozent.

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychologischem Psychotherapeuten stieg im Berichtszeitraum um 5,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 8,8 Prozent. Die Zahl der Behandlungsfälle stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,0 Prozent.

red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.