Hannover. Wer in Niedersachsen aus Gesundheitsgründen in Bussen und Bahnen, in Geschäften oder anderswo auf das Maskentragen verzichten will, muss dafür künftig einen ärztlichen Nachweis vorzeigen können.
Das geht aus der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes hervor, wie die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag in Hannover erläuterte.
Außerdem werden die Verkehrsbetriebe klarer als bisher in Verantwortung genommen, um eine Kontrolle der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen durchzusetzen.
“Hier haben uns in den vergangenen Wochen zahlreiche Beschwerden erreicht, dass es da eine gewisse Nachlässigkeit gibt”, sagte Schröder.
Quelle: dpa/lni