GerichtsbeschlussVerkürzung des Genesenenstatus durch RKI ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren ein Urteil gefällt: Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus muss die Bundesregierung selbst entscheiden.

Zwei Antragssteller waren wegen der Verkürzung des Genesenenstatus vor Gericht gezogen.

Berlin. Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte (VG 14 L 24/22). Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz.

Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. Bei den beiden Antragstellern handelt es sich um natürliche Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet wurden.

“Überschreitung der gesetzlichen Ermächtigung”

Nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer kann die Entscheidung darüber, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, nicht auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.

Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.

Änderung soll rückgängig gemacht werden

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen (wir berichteten). Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sieht vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen.

Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

dpa/red

Quelle: Mitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin

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