Paragraf 219aUnionsfraktion hält am Werbeverbot für Abtreibungen fest

In der Debatte um den umstrittenen Paragrafen 219a hält die Union an ihrem Standpunkt fest: Zum Schutz des ungeborenen Lebens soll die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleiben – ohne dass betroffene Patientinnen in eine Zwickmühle gerieten.

Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag hält weiter am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. Die Fraktion beschloss nach Teilnehmerangaben am Dienstag (27. Februar), in keinerlei Gespräche mit anderen Fraktionen einzutreten, die eine Änderung des umstrittenen Paragrafen 219a zum Ziel hätten. Man wolle unter allen Umständen an der geltenden Gesetzeslage festhalten, sagte ein Teilnehmer.

Begründet wurde der Beschluss demnach mit Wertefragen und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Frauen könnten sich dennoch weiter über den Abbruch von Schwangerschaften informieren.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sieht bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs” öffentlich anbietet oder anpreist. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisierte diesen rechtlichen Rahmen für Ärzte scharf.

FDP, Linke und Grüne haben Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die diese Regelung abschaffen oder zumindest abschwächen sollen. Dieses Vorhaben unterstützen auch die Sozialdemokraten. Ob die SPD einer Gesetzesänderung schließlich zustimmt, dürfte auch davon abhängen, ob eine große Koalition zustande kommt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag trifft zu dem Thema keine Aussage.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.