KoalitionsvertragUnion und SPD wollen „Sofortprogramm“ für gesetzlich Versicherte

Mehr Geld für sprechende Medizin, Zuschläge für Ärzte im ländlichen Raum, mehr Sprechzeiten für GKV-Patienten: Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bringt auch für Hausärzte Neuerungen. 

Die "Medien" warten auf die groKo-Verhandlungsführer von Union und SPD. Quelle: JK

Berlin. Union und SPD wollen den Zugang gesetzlich Versicherter Patienten zur Gesundheitsversorgung verbessern. Dafür ist ein „Sofortprogramm” geplant, das unter anderem den Ausbau der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) vorsieht. Diese sollen künftig „unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln”. Das sieht der Koalitionsvertrag vor, auf den sich Union und SPD am Mittwochvormittag nach zähen Verhandlungen geeinigt haben.

Bis zuletzt war um das gesundheitspolitische Kapitel im 177 Seiten starken Koalitionsvertrag gerungen worden. So kämpfte die SPD-Spitze für ein Ende der „Zwei-Klassen-Medizin”, eine zentrale Forderung der Mitglieder, die nun über die Neuauflage der großen Koalition entscheiden sollen. Die Auszählung des Votums der fast 464.000 Sozialdemokraten könnte bereits am ersten Märzwochenende vorliegen.

Dass der Koalitionsvertrag zwar nicht die ursprünglich von der SPD geforderte Bürgerversicherung, aber doch explizit Elemente für einen besseren Zugang gesetzlich Versicherter zur Versorgung enthält, kann als Kompromiss gewertet werden, mit dem die SPD-Führung nun auf die Stimmen der Basis setzt.

Vertragsärzte sollen GKV-Sprechstunde ausweiten

So soll neben der Aufwertung der Terminservicestellen – bislang sind diese mit rund 190.000 vermittelten Terminen im vergangenen Jahr nur wenig genutzt – auch die Mindestsprechstundenzahl von Vertragsärzten für GKV-Patienten steigen: 25 statt 20 Stunden sollen künftig pro Woche vorgehalten werden.

Dabei setzen Union und SPD insbesondere auf die Hausarztmedizin sowie die Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum – durch eine bessere Vergütung. „Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt”, heißt es im Koalitionsvertrag. „Dazu werden die hausärztliche Versorgung und die ,sprechende Medizin’ besser vergütet.”

In einer ersten Reaktion lobt der Deutsche Hausärzteverband diese geplante Aufwertung der sprechenden Medizin als “richtiges und wichtiges Signal”. Auch dass der Koalitionsvertrag explizit die Vorhaben des Masterplans Medizinstudium 2020 bekräftigt und die Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Regionen fördern will, bewertet der Verband positiv. Es sei ein “Weckruf für die Länder und Universitäten” den Masterplan nun schnell und vollständig umzusetzen. 

Kritisch sieht der Hausärzteverband die Ausweitung des Sprechstundenangebots: Die sei ein “unnötiges bürokratisches Regularium und ein negatives Signal für den hausärztlichen Nachwuchs”, sagte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. Dies trage nicht zur Attraktivität des Berufs bei.

Abzuwarten bleibt die Zukunft der Arzthonorare: Die Sozialdemokraten hatten bis zuletzt für eine Angleichung der Honorare für gesetzlich und privat versicherte Patienten gekämpft. Das Vorhaben hat jedoch nur in stark abgemilderter Form Eingang in den Vertrag gefunden: Das Schaffen eines modernen Vergütungssystems, das EBM und GOÄ vereint, bedürfe einer „sorgfältigen Vorbereitung”, heißt es. Die Groko will auf Vorschlag des Besundesgesundheitsministeriums, das in CDU-Händen bleiben soll, eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge für eine solche Angleichung vorlegen soll. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden”, heißt es ausdrücklich.

BÄK-Präsident spricht von “vernünftiger” Entscheidung

Zahlreiche Ärztevertreter hatten sich wiederholt gegen eine Vereinheitlichung der ärztlichen Abrechnungssysteme EBM und GOÄ ausgesprochen. Sollte eine gemeinsame Gebührenordnung Realität werden, hieße das auch, dass das jahrelange Ringen der Ärzte um eine neue GOÄ für die Katz war.

In seiner Reaktion auf den Koalitionsvertrag bezeichnete Bundesärztekammerpräsident Prof. Frank-Ulrich Montgomery das Einsetzen einer Kommission zur Honorarfrage als “vernünftig”. “Damit haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich noch einmal eingehend mit den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Vergütungssystem wie auch den möglichen strukturellen und finanziellen Verwerfungen auseinanderzusetzen.” Die Ärzte seien bereit, die Beratungen konstruktiv zu begleiten, so Montgomery.

Darüber hinaus lobte er einzelne Maßnahmen, die der Koalitionsvertrag für die gesundheitliche Versorgung vorsieht. Dazu zählt er etwa die Maßnahmen gegen den Ärztemangel und die Förderung von Landärzten, aber auch die Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung oder die Reform des Medizinstudiums. Erst Anfang der Woche hatte Montgomery betont, dass es wichtig sei, dass Medizinstudierende sich im Studium intensiver mit der Allgemeinmedizin befassen. Dies fordert der Deutsche Hausärzteverband bereits seit Jahren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will sich inhaltlich zur gesundheitspolitischen Agenda der möglichen neuen Regierung erst äußern, wenn die SPD-Mitglieder dem Verhandlungsergebnis zugestimmt haben. Die KBV sieht sich aber mit ihrem Konzept “KBV 2020” gut für die kommenden Aufgaben aufgestellt.

Bedarfsplanung soll kleinräumiger werden

Andere Vorhaben des Koalitionsvertrags in Sachen ambulanter Versorgung sind hingegen konkreter: So soll der Innovationsfonds weiter fortgesetzt werden – mit 200 statt wie bisher 300 Millionen Euro jährlich -, die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 50 auf 60 Prozent steigen, der Rx-Versandhandel soll verboten werden. Außerdem will sich die Groko für eine kleinräumigere Bedarfsplanung starkmachen, in ländlichen Gebieten sollen die Zulassungssperren für Neuniederlassungen entfallen.

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