Berlin. Auf der Zielgeraden ihrer Koalitionsgespräche ringen Union und SPD noch immer um entscheidende Kompromisse in der Gesundheitspolitik. So ist auch am Dienstagnachmittag (6.2.2018) noch nicht über die SPD-Forderung nach einem Ende der „Zwei-Klassen-Medizin” durch eine Angleichung der Arzthonorare entschieden. Und auch in der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.
Das geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der der Redaktion von „Der Hausarzt” vorliegt. Explizit „strittige Themen” sind in dem 167 Seiten starken Dokument mit Stand Montag, 11.30 Uhr, gelb markiert.
Demnach ist unter anderem die Zukunft des Zusatzbeitrages noch zu diskutieren. Ab 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße Arbeitgeber und Beschäftigte leisten. Darüber herrscht Einigkeit. Aber: Während die Union auch für eine paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages eintritt, will die SPD den Zusatzbeitrag als solchen abschaffen. „Die Kassen legen den paritätischen Beitragssatz selbst fest. Im Gesundheitsfonds wird der Beitragsanteil ausgewiesen, der dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich unterliegt. Dieser orientiert sich am bisherigen allgemeinen Beitragssatz.”
Arbeitsgruppe soll Sektoren zusammenbringen
Bereits im letzten publik gewordenen Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege vom Freitag (2. Februar) war dieser Punkt als strittig gekennzeichnet worden. Die gesundheitspolitische Passage des nun kursierenden Koalitionsvertrages entspricht in den relevanten Teilen der Vorlage der Arbeitsgruppe. Unter anderem sieht diese die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung vorlegen soll.
Weitere gelb gekennzeichnete Themen und damit offene Punkte betreffen ein Verbot des Rx-Versands – die Union will an diesem festhalten – sowie die finanzielle Ausstattung des Klinik-Strukturfonds. Während die SPD eine Milliarde Euro jährlich fordert, plädiert die Union für die Hälfte des Betrags.
Angleichung der Arzthonorare findet zunächst keinen Platz
Mit keinem Wort im Papier enthalten ist die viel diskutierte Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte. Mit entsprechenden Aufträgen des SPD-Parteitags im Nacken wollte das Verhandlungsteam um Martin Schulz und Fraktionschefin Andrea Nahles bis zum Schluss für diese Forderung kämpfen.
Die Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sollten eigentlich schon am vergangenen Sonntag abgeschlossen werden, mussten dann – unter anderem wegen der ausstehenden Einigung in Sachen Gesundheit – aber zweimal verlängert werden. Spätestens in der Nacht zum Mittwoch (7.2.2018) soll klar sein, ob sich Union und SPD auf eine erneute große Koalition verständigen können. Sollten die bis zuletzt strittigen Punkte aus dem Weg geräumt werden können, soll schon am Mittwoch der finale Koalitionsvertrag präsentiert werden, hieß es am Dienstag in Berlin. Die Verhandler stellten sich auf lange Gespräche bis mindestens in die späten Abendstunden ein.
Vor einer Regierungsbildung müssten aber noch die Mitglieder der SPD zustimmen.