KoalitionsverhandlungenUnion und SPD gehen in den Endspurt

Zwei Verlängerungen, 167 Vertragsseiten und allerhand offene Fragen: Das zähe Ringen um eine Wiederauflage der Groko geht in die entscheidenden Stunden. Ein erster Entwurf für den Koalitionsvertrag steht. Doch noch immer sind Themen strittig – auch in Sachen Gesundheit.

Berlin. Auf der Zielgeraden ihrer Koalitionsgespräche ringen Union und SPD noch immer um entscheidende Kompromisse in der Gesundheitspolitik. So ist auch am Dienstagnachmittag (6.2.2018) noch nicht über die SPD-Forderung nach einem Ende der „Zwei-Klassen-Medizin” durch eine Angleichung der Arzthonorare entschieden. Und auch in der konkreten Ausgestaltung der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen.

Das geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrages hervor, der der Redaktion von „Der Hausarzt” vorliegt. Explizit „strittige Themen” sind in dem 167 Seiten starken Dokument mit Stand Montag, 11.30 Uhr, gelb markiert.

Demnach ist unter anderem die Zukunft des Zusatzbeitrages noch zu diskutieren. Ab 1. Januar 2019 sollen die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße Arbeitgeber und Beschäftigte leisten. Darüber herrscht Einigkeit. Aber: Während die Union auch für eine paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages eintritt, will die SPD den Zusatzbeitrag als solchen abschaffen. „Die Kassen legen den paritätischen Beitragssatz selbst fest. Im Gesundheitsfonds wird der Beitragsanteil ausgewiesen, der dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich unterliegt. Dieser orientiert sich am bisherigen allgemeinen Beitragssatz.”

Arbeitsgruppe soll Sektoren zusammenbringen

Bereits im letzten publik gewordenen Verhandlungsstand der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege vom Freitag (2. Februar) war dieser Punkt als strittig gekennzeichnet worden. Die gesundheitspolitische Passage des nun kursierenden Koalitionsvertrages entspricht in den relevanten Teilen der Vorlage der Arbeitsgruppe. Unter anderem sieht diese die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die bis 2020 Vorschläge für die Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung vorlegen soll.

Weitere gelb gekennzeichnete Themen und damit offene Punkte betreffen ein Verbot des Rx-Versands – die Union will an diesem festhalten – sowie die finanzielle Ausstattung des Klinik-Strukturfonds. Während die SPD eine Milliarde Euro jährlich fordert, plädiert die Union für die Hälfte des Betrags.

Angleichung der Arzthonorare findet zunächst keinen Platz

Mit keinem Wort im Papier enthalten ist die viel diskutierte Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat Versicherte. Mit entsprechenden Aufträgen des SPD-Parteitags im Nacken wollte das Verhandlungsteam um Martin Schulz und Fraktionschefin Andrea Nahles bis zum Schluss für diese Forderung kämpfen.

Die Verhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD sollten eigentlich schon am vergangenen Sonntag abgeschlossen werden, mussten dann – unter anderem wegen der ausstehenden Einigung in Sachen Gesundheit – aber zweimal verlängert werden. Spätestens in der Nacht zum Mittwoch (7.2.2018) soll klar sein, ob sich Union und SPD auf eine erneute große Koalition verständigen können. Sollten die bis zuletzt strittigen Punkte aus dem Weg geräumt werden können, soll schon am Mittwoch der finale Koalitionsvertrag präsentiert werden, hieß es am Dienstag in Berlin. Die Verhandler stellten sich auf lange Gespräche bis mindestens in die späten Abendstunden ein.

Vor einer Regierungsbildung müssten aber noch die Mitglieder der SPD zustimmen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.